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Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Corporate Social Irresponsibility

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Es wäre "wünschenswert, würden sich Unternehmer vermehrt Gedanken über nicht nur die politischen, sondern auch die sozialen Auswirkungen ihrer Geschäfte machen", schreibt Michèle Binswanger jüngst im Tagesanzeiger. Es ist ihr Applaus für den Stopp der Crowdfunding-Kampagne der NoBillag-Initianten durch Wemakeit. Das kontroverse Statement findet auch Widerhall in den sozialen Medien, wo das Verhalten der Plattform entweder als politische Zensur oder als Ausdruck von liberaler Vertragsfreiheit angesehen wurde. Michèle Binswanger bringt jetzt noch die soziale Verantwortung ins Spiel, was doch Anlass zu einigen Überlegungen zu unserem sozialen Umgang miteinander gibt. Wir haben es vorliegend weder mit liberalem noch mit sozial verantwortlichem Handeln zu tun. Wer in Crowdfunding einen Weg zur Demokratisierung der Finanzwirtschaft gesehen hat (Robert Shiller), wird enttäuscht sein.

Es ist nicht Ausdruck von liberalem Verhalten oder Vertragsfreiheit, ein schon eingegangenes Rechtsverhältnis unter Hinweis auf CSR-Überlegungen zu beenden; dafür ist es zu spät. Der liberale Grundsatz ist "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Staat hat nach liberaler Ansicht für die Durchsetzung von rechtmässigen Verträgen einen geeigneten, mit Zwangsmitteln ausgestatteten Rechtsrahmen zu schaffen. Ungeachtet dessen ist es ein grosses Verdienst der Marktwirtschaft, unsere Austauschverhältnisse basierend auf Leistung und Preis zu organisieren. Ich muss mich - in den Schranken des Rechts - eben nicht darum kümmern, ob der von mir verkaufte Schraubenzieher von der Käuferin zur Manipulation der Bremsen am Fahrzeug ihres Partners missbraucht wird. Ich muss meine Vertragspartner nicht unter Beachtung von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, Aussehen oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen auswählen - und das ist gut so.

Hier kommt nun die "Corporate Social Responsibility" hinzu, welche die weiten Handlungsspielräume im liberalen Rechtsstaat in engere Bahnen lenken soll. Schon aus Reputationseffekten ist es für moderne Unternehmen unabdingbar, bei ihrem Handeln diese erweiterte Entscheidrationalität zu beachten. Doch nur in Grenzen! Wenn verantwortliches Handeln einfach auf die Förderung dessen gerichtet ist, was dem "breiten sozialdemokratisch-liberal-grünen Konsens in Europa" (so Kollege Ulrich Schmid) entspricht, dann ist das Konzept der CSR bedeutungslos, da solche Handlungsgrenzen ohnehin mittels sozialer und rechtlicher Sanktionen durchgesetzt werden könnten. Soziale Verantwortung muss mehr sein: Sie zeigt sich vor allem dann, wenn gesellschaftliche Prozesse unterstützt werden, die nicht die Zustimmung einer Mehrheit der eigenen Klientel bzw. Filterblase finden. Mit anderen Worten: Wer sich darauf beschränkt, die Ziele einer Mehrheit von 70,7% (Umfrage gemäss Tagi) zu fördern, der handelt nicht unbedingt sozial verantwortlich, sondern in erster Linie opportunistisch.

St.Gallen, 10. November 2017

Posted in Regulierung, Medienregulierung and tagged with Audiovisuelle Medien, Steuern, Medienfreiheit, Demokratie.

November 10, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: H.sch.57 - Own work, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Kantonale Medienförderung nach NoBillag?

Foto: H.sch.57 - Own work, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Im Zusammenhang mit der NoBillag-Initiative wird häufig argumentiert, das auch die privaten Medien mit Gebührenanteil unter einer Annahme stark leiden und allenfalls gar verschwinden würden. So entstand jüngst der Eindruck, die CVP Graubünden habe sich vor allem deshalb einstimmig gegen die Initiative gewendet, weil bei Annahme nicht nur ca. 25 Mio. Franken für die SRG-Regionalbüros verloren gingen, sondern auch ca. 7 Mio. Franken für den Betrieb von Radio und TV Südostschweiz. Das Argument ist aus zwei Gründen kaum haltbar:

Zum einen kann eine Ausgabe von 1'370.3 Mio. Franken (geschätzt 2019) nicht damit gerechtfertigt werden, dass davon 25 bzw. 7 Mio. Franken in den eigenen Kanton fliessen (1,8% bzw. 0,5%). Die Ausgabe muss vielmehr in Kosten und Nutzen gesamthaft als wohlfahrtsfördernd erscheinen; dabei ist klar, dass ein solcher Entscheid stark von politischen Wertungen abhängt. Die Höhe einer Mediensubvention sollte daher immer vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden, unter Abwägung mit dem Ressourcenbedarf anderer staatlicher Aufgaben.

Zum anderen verbietet NoBillag tatsächlich dem Bund, Radio- und Fernsehstationen zu betreiben oder zu subventionieren. Das schliesst aber ein kantonal unterstütztes Service-Public-Angebot nicht von vornherein aus. Zwar wird die Bundeskompetenz bei den elektronischen Medien heute mehrheitlich als "ausschliesslich" qualifiziert, wodurch kantonale Regelungen in diesem Bereich nicht möglich wären. NoBillag verbietet jedoch exlizit den Erlass einer Bundesgesetzgebung hinsichtlich des audiovisuellen Service Public. Dadurch dürften die kantonalen Kompetenzen in diesem Bereich wieder aufleben. Gerade in einem förderalen Staatswesen könnte es sich lohnen, über eine stärkere Förderung der politischen Information in den Regionen nachzudenken. Diese Förderung über kantonale Gesetze oder Konkordate wäre freilich weiterhin strikt "staatsfern" - vom kantonalen Gesetzgeber - zu organisieren. Es könnte das erste Mal in der Geschichte des Bundesstaates sein, dass sich die Kantone eine "Aufgabe" zurückholen.

St.Gallen, 3. November 2017

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit.

November 3, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Kabelleger / David Gubler [GFDL or CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Service Public Medien am Gängelband der Politik: "Einen Franken am Tag"

Foto: Kabelleger / David Gubler [GFDL or CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die sog. Haushaltsabgabe - die Steuer zur Finanzierung des audiovisuellen Service Public - neu mit 365 Franken festzulegen: "1 Franken am Tag" - ein leicht eingängiger Slogan im bevorstehenden Abstimmungskampf um "No-Billag". Was auf den ersten Blick als "geschickter Schachzug zugunsten der SRG" erscheint, könnte sich bei näherem Nachdenken auch als Eigentor erweisen. Dies nicht nur, weil das Gewerbe die Ausfälle wird kompensieren müssen.

Der Bundesrat ist bei der Festsetzung der Medienabgabe nicht frei. Der Gesetzgeber gibt vor, dass sich die Höhe der Abgabe u.a. nach dem Bedarf für "die Finanzierung der Programme der SRG und des übrigen publizistischen Angebots der SRG, das zur Erfüllung des Programmauftrags notwendig ist" richtet (Art. 68a RTVG). Zu dieser Festsetzung haben die deutschen Bundesländer ein längeres Regelwerk geschaffen. Man würde erwarten, dass auf Basis einer substanziierten Bedarfsmeldung der SRG und einer eingänglichen Prüfung dieses angemeldeten Bedarfs eine transparente und nachvollziehbare Bestimmung des Abgabebetrags erfolgt. So ist dies hier nicht geschehen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Einerseits könnte der geprüfte Bedarf der SRG tatsächlich genau einem Abgabeaufkommen entsprechen, das (zusammen mit den Unternehmensabgaben) eine Festsetzung der Haushaltsabgabe bei 365 Franken erlaubt. Andererseits könnte es sich bei den 365 Franken um eine vor allem nach politischen Gesichtspunkten festgelegte Summe handeln. Letzteres ist verstörend: Statt basierend auf vorher definierten Leistungen und einem darauf gestützten Bedarf die minimal notwendige Abgabehöhe zu bestimmen, wird die Hauhaltsabgabe einfach so festgesetzt, dass sie politisch abzeptabler erscheint. Einer solchen politischen Entscheidung haftet dann aber eine gewisse Willkür an: Wieso sollte die Abgabe nicht 265 Franken oder 465 Franken betragen?

Eingetreten ist mit anderen Worten das, was die Mediensteuer hätte vermeiden helfen sollen: Die staatlich finanzierten Service-Public-Medien hängen am politischen Gängelband des Bundesrates. Einmal mehr zeigt sich, dass der audiovisuelle Service Public und seine Finanzierung dringend einer vertieften Reform bedarf.

St.Gallen, 20. Oktober 2017

Posted in Medienregulierung and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit, Service Public.

October 20, 2017 by Peter Hettich.
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