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Foto: Ja zur Grünen Wirtschaft

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#FürDich: Nein zur grünen Wirtschaft

Foto: Ja zur Grünen Wirtschaft

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Seit dem Start der Kampagne "Ja zur Grünen Wirtschaft" werden wir förmlich mit Babyfotos bombardiert. "Für Dich" lautet der eingängige Slogan, der uns daran erinnern soll, dass wir unseren Nachkommen eine bewohnbare Erde zurücklassen sollten. Die Berufung auf kommende Generationen ist deshalb bequem, weil sich die ungeborenen Massen noch nicht selbst artikulieren können. So fühlen sich nun plötzlich auch 150 Rentnerinnen berufen, für ihre Ur-Ur-Urenkel eine (juristisch chancenlose) Klimaschutzklage zu erheben: "Ich kämpfe vor allem für die, die nach mir kommen." Wer mit Babys argumentieren will, kann jedoch auch sehr gut für ein "Nein" zur Grünen Wirtschaft werben.

In regelmässigen Abständen veröffentlicht das Bundesamt für Statistik eine Taschenstatistik zum Umweltzustand in der Schweiz. Wer die Zahlen und Diagramme durchstöbert, wird in fast allen Bereichen positive Entwicklungen ausmachen - vor allem auch im Vergleich zu unseren Nachbarländern. Die Umweltpolitik in der Schweiz hat einen hervorragenden Leistungsausweis! Sollen wir nun noch einen Schritt weiter gehen? Sollen wir Umweltnutzung und Umweltschutz nicht nur in eine Balance bringen, sondern darüber hinaus "die Umwelt möglichst wenig gefährden und belasten", wie es die Initiative verlangt? Ein solches Ziel ginge über traditionelle Verständnisse von Nachhaltigkeit hinaus, und bedeutet einschneidenden Verzicht.

Die Antwort darauf hängt, wie die Initianten der "Grünen Wirtschaft" nahelegen, davon ab, welche Welt wir unseren Kindern hinterlassen möchten. Wer möchte, dass seine Kinder auch die Welt bereisen und fremde Kulturen kennenlernen können, dass sie zu Hause auf ein hervorragendes Bildungs- und Gesundheitssystem zugreifen können, dass sie sich für sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze bewerben können, dass sie eine Chance auf Selbstverwirklichung haben... Mit anderen Worten: Wer will, dass seine Kinder nicht auf alles verzichten müssen, was für ausländische Kinder im Jahr 2050 selbstverständlich sein wird, der kann nur mit "Nein" zur Grünen Wirtschaft stimmen.

St.Gallen, 26. August 2016

Posted in Innovation, Umwelt and tagged with Wachstum, Eigentumsgarantie, Freiheit, Innovation, Umweltrecht.

August 26, 2016 by Peter Hettich.
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By Pieter Brueghel the Younger, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Anwälte in der "Internet-Revolution"

By Pieter Brueghel the Younger, Public Domain, via Wikimedia Commons

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"Die Internet-Revolution erfasst auch die Anwaltsbranche", schrieb Eugen Stamm letzten Dienstag in der NZZ. Angesprochen ist das verstärkte Aufkommen von "Legal Tech", analog zu "FinTech" also die Transformation von Rechtsberatung und Streiterledigung durch informations- und kommunikationstechnische Lösungen. Eugen Stamm vermutet, dass neue Technologien wohl auch zu neuen Geschäftsmodellen in der Rechtsbranche führen werden, sowie zu mehr Automatisierung und Effizienz. Wenn Eugen Stamm das Wort "erfasst" braucht, so liegt er sicher richtig, denn das Wort drückt Passivität aus. Die technologiegetriebenen Innovationen entstehen nicht in der Anwaltsbranche, sondern werden von aussen an diese herangetragen. Diese Behäbigkeit ist gefährlich.

Informations- und Kommunikationstechnologien verändern heute viele Bereiche der Old Economy. Offenkundig erfassen diese Veränderungen nicht nur die Effizienz von etablierten Geschäftsprozessen (Automatisierung), sondern heben die Produkte und Dienstleistungen auf ein gänzlich neues Qualitätsniveau. In diesem Sinne kann es leicht passieren, dass die informationstechnische Lösung wichtiger wird als die eigentliche Dienstleistung - und diese dann entsprechend als Kernprozess verdrängt. Blickt man etwa auf Medgate, den nach eigenen Angaben führenden Anbieter telemedizinischer Dienstleistungen in der Schweiz, so wird diese Firma massgeblich durch ICT-Firmen getragen, mit den Ärzten als Angestellte.

Eine Anwaltschaft, die sich neuen technologischen Entwicklungen verschliesst, könnte sich auch bald in einer zudienenden Rolle wiederfinden. So hat der Schweizerische Beobachter (Ringier Axel Springer Schweiz AG) mit "guider" schon eine digitale Rechtsberatungsplattform geschaffen, die digitale Produkte mit persönlicher juristischer Beratung kombiniert. In einer Welt, in der - selbst für Juristen - Google erste Anlaufstelle für die Lösung von Rechtsproblemen bildet, werden sich nur wenige Anwälte als unabhängige Dienstleister halten können: Nicht diejenigen, die nur Informationen sammeln und aufbereiten können, sondern vor allem diejenigen, die diese Informationen auch einordnen, vernetzen und auf kreative Weise neu anwenden können.

St.Gallen, 19. August 2016

Posted in Innovation, Universität, Wettbewerb and tagged with Juristen, Anwaltswerbung, War for Talent, Digitalisierung, Internet, Innovation, Studium.

August 19, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: U.S. Navy/Kyle D. Gahlau, via Wikimedia Commons

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Notwendige Justierung des Regulationssystems?

Foto: U.S. Navy/Kyle D. Gahlau, via Wikimedia Commons

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Vorgestern haben der ehemalige und scheidende Direktor des BAZL bzw. BFE, Peter Müller und Walter Steinmann, einen Gastbeitrag in der NZZ veröffentlicht. In diesem fordern sie eine Neujustierung des "Regulationssystems". Anhand verschiedener einschlägiger Fälle zeigen die beiden offensichtlich "gebrannten Kinder" die aus ihrer Sicht bestehenden Vollzugschwierigkeiten im Infrastrukturbereich auf. Nicht überraschend fordern die Autoren des Gastbeitrags weniger Einmischung in ihre Tätigkeit: Mit anderen Worten sollen "[d]ie klassischen Gesetzgeber und Gerichte ... gewisse Kompetenzen an die Regulatoren abgeben." Während die vorgenommene Analyse tatsächlich einige Punkte für sich hat, erscheinen die Schlussfolgerungen einseitig und verkürzt.

Die Ausweitung der Staatsaufgaben und die Zunahme der Steuerungstiefe in den letzten beiden Jahrzehnten haben in verschiedenen Bereichen dazu geführt, dass sich die Regulatoren als Steuermänner einer Wirtschaft in stürmischen Markt-Gewässern begreifen. Interventionen von Gerichten und Gesetzgeber werden deshalb offenbar als unziemliche und meist sachunangemesssene Eingriffe in die angestrebten "guten Werke" empfunden. Da die Autoren die staatlichen Regulatoren als Garanten von technologischem Wandel und Innovation ansehen, ist die Beseitigung der Friktionen durch eine Rücknahme staatlicher Verantwortung natürlich kein Thema. Vielmehr soll - alternativlos - die Steuerung optimiert werden.

Nach Ansicht der Autoren scheinen dieser optimierten Steuerung einzig der Gesetzgeber und die Gerichte im Wege zu stehen. Dass die Verwaltung auch Fehler machen könnte, blenden die Autoren aus, da sich daraus auch eine kritische Reflektion der eigenen Amtsführung ableiten liesse. Insofern ist es nur logisch, ein Idealbild der Regulatoren als wohlwollende (und allwissende) Diktatoren zu zeichnen, die keiner besonderen Checks and Balances bedürfen (an anderer Stelle erwähnt einer der Autoren "kompensatorische Massnahmen, insbesondere ein geeignetes Reporting des Regulators an Legislative und Exekutive"). Sollen die Kompetenzen der Verwaltung tatsächlich nach dem Vorbild amerikanischer Regulatoren ausgeweitet werden, was im Einzelfall angebracht sein kann, so ist nach der hier vertretenen Ansicht mindestens auch die rechtsstaatliche Kontrolle zu stärken: Dies bedeutet, dass die Regeln der Verwaltung abstrakt anfechtbar sein müssen, wobei die Beweislast für die Sinnhaftigkeit der Regeln der Verwaltung obliegen muss. Dies bedeutet auch, dass die Rechtsdurchsetzung nicht mehr einseitig gestützt auf das Privileg der Verfügung erfolgen kann, sondern nur auf dem Wege eines "gewöhnlichen", gerichtlichen Zweiparteienprozesses.

Was der NZZ-Artikel nicht erwähnt, aber allenfalls bemerkenswert ist: Der Gastbeitrag beruht offenbar auf einem Bericht zu "Regelungskompetenzen und Ermessensspielräumen auf dem Gebiet der Infrastrukturgesetzgebung", der ebenfalls vorgestern auf der Webseite des BFE veröffentlicht wurde. Verfasst wurde dieser Bericht vom ehemaligen BAZL-Direktor Peter Müller als Senior Consultant der Firma "bolz+partner consulting AG", die hier als Auftragnehmerin des BFE fungiert. Es handelt sich, wie der Bericht selbst einräumt, weniger um eine wissenschaftliche Studie; eher ist von einem Erfahrungsbericht auszugehen. Wieviel die Studie gekostet hat, ist dem Autor dieses Blogs nicht bekannt (anfechtbar ist die Auftragsvergabe, wie von den Autoren des Gastbeitrags gewünscht, wohl nicht).

St.Gallen, 12. August 2016

Posted in Regulierung and tagged with Gesetzgebung, Juristen, Wachstum.

August 12, 2016 by Peter Hettich.
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