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Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Neuer Pumpspeicher Linth-Limmern: Relikt der Vergangenheit?

Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Letzte Woche nutzte ich die schönen Herbsttage für eine Wanderung von Linthal (Glarus) über die Muttseehütte nach Breil/Brigels (Graubünden). Hat man das - mit Schnee nicht einfach zu bewältigende - Muttenwändli einmal hinter sich gelassen, präsentiert sich dem Wanderer die neu erstellte Staumauer des Muttsees. Die Mauer wird diese Tage fertiggestellt. Die beeindruckende Ingenieursleistung (Erhöhung Speichervolumen von 9 Mio. m3 auf 25 Mio. m3, Erhöhung der Leistung von 480 MW auf 1480 MW) lässt fast vergessen, dass die Anlage für einige Zeit sicher nicht rentieren wird.

Die Gründe für die Misere der Wasserkraft sind vielfältig und komplex. Der Markt wird derzeit von billiger Elektrizität überschwemmt, was zu tiefen Grosshandelspreisen führt. Geringe CO2-Preise und hohe Subventionen sind Gründe für die billige Elektrizität aus Kohle bzw. neuer erneuerbarer Energie. Auch sind die Nachfragespitzen zur Mittagszeit, deren Glättung traditionelles Geschäftsfeld der Pumpspeicherwerke darstellt, aufgrund der dann hohen Einspeisung aus Photovoltaikanlagen weitgehend verschwunden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei den Pumpspeicherwerken um Teile einer Infrastruktur, die nun über Jahrzehnte kostengünstige und jederzeit verfügbare Elektrizität in allen Landesgegenden zur Verfügung stellen konnte: Wahre Grundversorgung also.

Alles egal, darf man der NZZ am Sonntag vom 4. Oktober in ihrer Beilage zur "Energiezukunft" entnehmen. Die teuren Infrastrukturen in den Alpen seien überholt. Bald hätten ja alle eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und eine Batterie im Keller; bald seien ja alle autark von den grossen Kraftwerken und gar vom Stromnetz selbst (S.6: "Ein Pumpspeicher in den Alpen nützt uns als Betreibern des Verteilnetzes im Kanton Zürich nichts"). Die frivolen Behauptungen (S.3: "Alles Böse kommt vom Netz") lassen jeden Realitätsbezug vermissen. Vergessen geht, dass auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach ohne staatliche Subventionen nicht rentieren würde. Nur beiläufig erwähnt wird, dass die Batterie im Keller heute volkswirtschaftlicher Unsinn ist, weil die Haushalte vollständige Autarkie noch auf absehbare Zeit nicht erreichen, also weiterhin einen teuren Netzanschluss in Anspruch nehmen. Einen Netzanschluss nota bene, den aufgrund einer Quersubventionierung der Eigenverbraucher vor allem andere Konsumenten bezahlen. So zeigt sich einmal mehr: Hehre Ziele lassen sich viel besser propagieren, wenn sie von jemand anders finanziert werden müssen. Das leichtfertige Schulterzucken, mit dem die NZZ am Sonntag nun aber die regulatorische Entwertung der bestehenden, wichtigen Elektrizitätsinfrastrukturen zur Kenntnis nimmt, lässt bei einem Qualitätsblatt dennoch erstaunen.

Der Ständerat hat die Gefahr für die Wasserkraft erkannt. Seine Antwort ist freilich, dem aufgrund von Subventionen hochgradig verzerrten Wettbewerb in diesem "Markt" mit nocheinmal mehr Subventionen für die Grosswasserkraft zu begegnen. Wie in vielen anderen Bereichen glaubt das Parlament, eine funktionsunfähige Regulierung mit noch mehr Regulierung korrigieren zu können. Ein Teufelskreis entsteht, der die Regulierung immer dichter und komplexer macht, Wettbewerbs- und Innovationsprozesse nach und nach ausschaltet sowie Gewinne nicht mehr aufgrund überlegener Leistung, sondern aufgrund gelungener Regulierungsarbitrage und Lobbying entstehen lässt. Vielleicht wird das neu gewählte Parlament den Mut haben, sich nochmals in ganz grundsätzlicher Art und Weise - also nüchtern, ideologiefrei und auf Basis des derzeit technisch Machbaren - damit zu befassen, wie eine nachhaltige Energiezukunft am Besten erreicht werden kann.

St.Gallen, 9. Oktober 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Energie and tagged with Erneuerbare Energien, Energiebinnenmarkt, Energierecht, Subventionen.

October 9, 2015 by Peter Hettich.
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Bild: Auf blick.ch durchgeführte Umfrage

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Burka-Verbot - bitte bleiben lassen

Bild: Auf blick.ch durchgeführte Umfrage

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Kurz vor den Wahlen musste doch tatsächlich noch ein Grüppchen polternder Politiker eine Volksinitiative mit dem Titel "Ja zum Verhüllungsverbot" lancieren. Die geplante Volksinitiative reitet auf dem Erfolg der ähnlichen, mittlerweile durch die eidg. Räte gewährleisteten Tessiner Bestimmung (Art. 9a KV TI). Rückenwind hat die Initiative auch aufgrund eines Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs (sic!), der ein entsprechendes Verbot in Frankreich billigte. Selbst eine überwältigende Mehrheit der Blick-Leser scheint ein Verhüllungs-Verbot zu begrüssen (Abbildung oben). Der Autor dieses Blogs kann dem nichts positives abgewinnen. 

“Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen.”
— Art. 10a Abs. 1 (Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts)

Verankert werden soll das Burka-Verbot ausgerechnet im Katalog der Grund- und Freiheitsrechte. Es wird also in dem Bereich der Bundesverfassung platziert, der primär die Abwehr von staatlichen Übergriffen in die persönlichen Verhältnisse ermöglicht. Zu diesem Widerspruch passt dann auch gut, dass das Verbot vor allem von Personen propagiert wird, die sich die Freiheit ganz gross auf die (Schweizer) Fahne geschrieben haben. "Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht" schreibt der wohl prominenteste Vertreter des Initiativkomitees auf seiner Homepage.

Was soll das für eine Freiheit sein, wenn sie nur in Anspruch genommen werden kann, solange die Mehrheit diese Freiheitsausübung akzeptiert oder mindestens toleriert? Was bleibt von der Freiheit übrig, wenn sie beliebig durch Beschlüsse einer Mehrheit umgeformt oder beschränkt werden kann? Sind die Freiheitsrechte nicht gerade ein Bollwerk zur Abwehr unangemessener Forderungen einer wie auch immer zusammengesetzen Mehrheit?

"Freiheit ist unteilbar", hat John F. Kennedy vor dem Rathaus Schöneberg am 26. Juni 1963 den Berlinerinnen und Berlinern zugerufen. Freiheit kann nicht einzelnen Personen gewährt werden und anderen Personen nicht. Sie kann auch nicht für einzelne Bereiche zugestanden werden und für andere Bereiche nicht. Jede Freiheit, die ich meinen Mitmenschen nehme, habe ich auch selbst verloren. Was soll ich also von Politikern halten, die sich zu einer freien Wirtschaftsordnung bekennen, die aber ihren Mitmenschen vorschreiben wollen, wie sie sich zu kleiden haben? Gesellschaftliche und wirtschaftliche Freiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Wer das nicht einsieht, hat auch nichts von der Freiheit verstanden.

St.Gallen, 2. Oktober 2015

Posted in Regulierung and tagged with Sicherheit, Gesetzgebung, Freiheit.

October 2, 2015 by Peter Hettich.
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Energiewende, halbbatzig

Der Ständerat hat vorgestern die "Energiestrategie 2050" zu Ende beraten und verabschiedet. Wie der Presse entnommen werden konnte, kann von einem eigentlichen "Atomausstieg" keine Rede mehr sein. Wie der Nationalrat will der Ständerat "Rahmenbewilligungen für die Erstellung von [kommerziell betriebenen] Kernkraftwerken … nicht" erteilen. Ansonsten gibt es keine wesentlichen Änderungen des geltenden Rechts (keine Laufzeitbeschränkung, kein Langzeitbetriebskonzept). Die Logik, wonach keine modernen (sichereren) Kernkraftwerke, dafür aber alte Kernkraftwerke bis zum Sankt Nimmerleinstag betrieben werden dürfen, können wohl nur eingefleischte Politiker verstehen. Ungeachtet dessen gilt nun folgendes:

  • Wer unter bestehendem Recht ein Kernkraftwerk bauen möchte, bedarf der Zustimmung der Bundesversammlung (National- und Ständerat). Der entsprechende Beschluss (Rahmenbewilligung) untersteht dem fakultativen Referendum, womit das Volk das letzte Wort hat.
  • Wer unter neuem Recht ein Kernkraftwerk bauen möchte, bedarf der Zustimmung der Bundesversammlung (National- und Ständerat). Der entsprechende Beschluss (Gesetzesänderung) untersteht dem fakultativen Referendum, womit das Volk das letzte Wort hat.

Man finde die Unterschiede. Bei den nun beschlossenen Änderungen des Kernenergiegesetzes in der Fassung des Ständerates handelt es sich um Symbolgesetzgebung. So ist auch die Aussage von BR Leuthard in einem Interview zu verstehen, dass man das Verbot wolle, damit man die Rahmenbewilligungsgesuche nicht behandeln müsse; der Bund will sich also "administrativ entlasten". Die Symbolgesetzgebung erlaubt allen Beteiligten, ihr Gesicht zu wahren und den politischen Sieg für sich zu reklamieren. Es herrscht offensichtlich Wahlkampf.

St.Gallen, 25. September 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Energie and tagged with Erneuerbare Energien, Gesetzgebung.

September 25, 2015 by Peter Hettich.
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