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Angebot und Nachfrage in der Simulation eines primitiven (vollkommenen) Marktes

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Marktversagen allenthalben

Angebot und Nachfrage in der Simulation eines primitiven (vollkommenen) Marktes

Angebot und Nachfrage in der Simulation eines primitiven (vollkommenen) Marktes

Der von mir gelesene Kurs "Öffentliches Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht)" ist - als juristischer Kurs - naturgemäss geprägt von den vielen staatlichen Marktinterventionen und Marktregulierungen. Ich kann den Studierenden kaum vorhalten, dass das Kursprogramm den Blick auf die autonom ablaufenden Marktprozesse etwas verstellt. Was nicht regelgebunden ist, kann in einem juristischen Kurs schlecht dargestellt werden. So erntet die Frage, wie sich die Vorgänge in einem Markt vor Inkrafttreten oder bei Wegfall einer bestimmten Regulierung X gestalten würden, ganz grosse Augen. Geradezu schockiert zeigen sich die Nachwuchsjuristen, wenn sie erfahren, dass der Staat den Bauern nicht vorschreibt, ob sie Karotten oder Weizen anbauen sollen - wie soll denn das bitte aufgehen, wenn plötzlich alle dasselbe machen?

Quasi als Rettung erweist sich eine primitive Marktsimulation, die der Volkswirt Edward Chamberlin schon 1948 mit seinen Studenten durchgeführt hat. Dabei werden die Studierenden informiert, dass sie nun an einem Markt "teilnehmen". Allen wird eine Rolle - Käufer oder Verkäufer - zugewiesen sowie ein Höchstkaufspreis bzw. ein Mindestverkaufspreis. Ohne weitere Instruktion aufeinander losgelassen, verwandeln die Studenten den Unterrichtsraum schnell zum Basar. Dann geschieht erstaunliches: Innert Minuten bildet sich der Marktpreis, der - wie sich im nachhinein errechnen lässt - nahe am theoretischen Optimum liegt (Darstellung oben). Praktisch alle effizienten Transaktionen finden statt.

Freilich lässt sich dieses Experiment nur schwer auf die reale Welt übertragen. Märkte funktionieren tatsächlich nicht perfekt. Auch die Ökonomie identifiziert diverse Gründe für Marktversagen, die sich nahezu in allen Märkten zu einem gewissen Grad finden lassen: Öffentliche Güter, Allmendegüter, externe Effekte, andauernde Marktmacht, Informationsasymmetrien und begrenzte Rationalität. Allerdings fordern die Ökonomen auch, dass bei einer staatlichen Marktintervention die Gefahr eines Regulierungsversagens nicht wahrscheinlich sein darf. Die Intervention muss zumindest zu einer Verbesserung des (mutmasslich mangelhaften) Marktergebnisses führen.

Der Gesetzgeber muss sich darum nicht scheren. Das Bundesgericht hat erst kürzlich festgestellt, dass Marktversagen bei der Begründung von Interventionen keine Rolle spielt. Ohnehin besteht - zumindest nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts - keine rechtlich durchsetzbare allgemeine Verpflichtung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers für eine gute Gesetzgebung (BVGer A-6181/2009, E. 5.4.1.). Wenn der Gesetzgeber Märkte reguliert, muss er dies also nicht rational begründen können.

In einer Zeit, in der die Bundesversammlung von Juristen und Berufspolitikern dominiert wird, in der mehr und mehr wirtschaftliche Prozesse zentral gesteuert werden sollen, und in der die Marktwirtschaft gegen einen Ansturm systemändernder Initiativen (1:12, Mindestlohn, Masseneinwanderung, Ecopop, etc.) mehr schlecht als recht verteidigt wird, wäre es vielleicht durchaus Zeit für ein kleines Marktspiel im Parlament.

Posted in Regulierung, Universität, Wettbewerb and tagged with Preisregulierung, Studium, Wettbewerb.

February 28, 2014 by Peter Hettich.
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Energierechtsforscher gesucht!

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Der Bundesrat hat am 4. September 2013 mit der "Energiestrategie 2050" das wohl ambitionierteste gesellschaftliche Umbauprojekt des modernen Bundesstaates ins Leben gerufen. Die Universität St.Gallen wird mit dem neu gegründeten "Center for Energy Innovation, Governance and Investment (EGI-HSG)" ihre Kompetenzen im Forschungsbereich Energie bündeln und die Energiestrategie 2050 kritisch, konstruktiv und lösungsorientiert begleiten.

Das neue HSG-Center ist Teil des schweizerischen Energie-Kompetenzzentrums (SCCER CREST), das im Aktionsfeld "Ökonomie, Umwelt, Recht, Verhalten" tätig wird. Dieses nationale Kompetenzzentrum wurde von der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit einem Budget von 11 Mio. Schweizer Franken ausgestattet. Davon fliessen 2,4 Mio. Schweizer Franken nach St.Gallen. Wissenschaftler aus fünf Disziplinen - Umweltökonomie, Technologiemanagement, Finance, Politikwissenschaften und Recht - werden die Forschungsagenda des neuen Centers vorantreiben.

Die rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 sind zahlreich und von grundsätzlicher Bedeutung: Wie sind Bewilligungsverfahren für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie zu gestalten, damit diese effizient und ohne Beeinträchtigung der Verfahrensrechte der Anwohner durchgeführt werden können? Wie sind die datenschutzrechtlichen Fragen im "Smart Grid" zu meistern? Wie sind Interessenkonflikte am Besten aufzulösen, bspw. zwischen der Energieerzeugung und dem Naturschutz? Inwieweit dürfen Energieeffizienzmassnahmen die persönliche Lebensgestaltung der Bevölkerung verändern ("Social Engineering")? Was sind die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen einer ökologischen Steuerreform? Was ...

Interessiert? Die Ausschreibung zu den ersten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden im neuen Center findet sich hier.

 

Foto Credit: Earth explorer (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons

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February 21, 2014 by Peter Hettich.
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Gentechnik - Ideologie gilt mehr als Menschenleben

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Die gentechnisch veränderte Mais-Sorte 1507 steht in der europäischen Union vor der Zulassung. Das Verfahren ist seit dem Jahr 2001 (!) hängig und wurde massiv verschleppt. In der Zeit seit der Einreichung des Zulassungsgesuchs haben die Behörden ganze sechsmal die Unbedenklichkeit der Sorte bestätigt. Die Zulassung wirft vor allem in Deutschland hohe Wellen: Der Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich will den Anbau verhindern, offenbar sogar gegen den Willen der Kanzlerin. Die Grünen drohen der EU-Kommission mit einem Misstrauensantrag.

Die Zulassung solcher gentechnisch veränderter Pflanzen ist in der Schweiz kein Thema, weil ihre Verwendung in der Landwirtschaft generell verboten ist. Mit dem Auslaufen des entsprechenden verfassungsrechtlichen Moratoriums (Art. 197 Ziff. 7 BV) am 27. November 2010 wurde das Gentech-Verbot ins Gesetzesrecht überführt (Art. 37a GTG). Es gilt vorläufig bis zum 31. Dezember 2017. Dass das Verbot heute vermutlich keine Grundlage mehr in der Verfassung hat, störte kaum jemanden (Art. 120 BV erlaubt kein Verbot).

Das Anbauverbot wird vom Bundesrat nach wie vor mit Wissenslücken im Bereich der Gentechnologie begründet (Botschaft GVO-Moratorium, 5440 f.). Dies wider besseres Wissen: So hat die Europäische Kommission am 9. Dezember 2010 eine zusammenfassende Darstellung der EU-unterstützten Forschung zu gentechnisch veränderten Organismen veröffentlicht. Gemäss den Projektergebnissen wurden keine wissenschaftlichen Hinweise gefunden, dass gentechnisch veränderte Organismen eine grössere Gefahr für die Umwelt oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit darstellen als herkömmliche Organismen. Zum selben Resultat kommen die am schweizerischen NFP 59 beteiligten Forscher in ihrem Abschlussbericht vom 28. August 2012. International werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen seit 20 Jahren grossflächig angebaut, ohne dass es je zu Schäden gekommen wäre (siehe zu diesen Ergebnissen ausführlich meine Aufsätze im Jahr 2011 und 2012).

Die falsche Hysterie um die Gentechnologie frustriert mittlerweile nicht mehr nur die Forscher. Sogar der Spiegel spricht heute von einer blossen Angst-Debatte und weist auf die fehlenden Nachweise irgendwelcher Schäden hin. Dennoch zerstören militante Umweltorganisationen weiterhin Versuchsfelder mit gentechnisch veränderten Pflanzen in ganz Europa (etwa die Berichte hier, hier, hier und hier). Aber selbst Kleinbauern in Entwicklungsländern sind vor der Wut der Aktivisten nicht sicher, was die Zerstörung von Feldern mit "Golden Rice" in den Philippinen anschaulich belegt. Trauriger Höhepunkt der Angstmacherei: Konfrontiert mit einer grossen Hungernot hat sich die Regierung von Sambia im Jahr 2002 geweigert, Hilfslieferungen der USA anzunehmen, weil der angebotene Mais wahrscheinlich gentechnisch verändert war. Die WHO schätzte, dass diese Weigerung den Tod von 35'000 Menschen verursachen würde.

Die wie ein Mantra ständig wiederholten Warnungen der Umweltverbände vor den vermeintlichen Gefahren der Gentechnologie versperren den Weg zu einer sachlichen Debatte über diese Technologie: Könnten gentechnisch veränderte Pflanzen den Bauern (vor allem in Entwicklungsländern) helfen, sich an den Klimawandel anzupassen? Ist eine Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Pflanzen allenfalls ökologischer, weil sie mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommt? Können gentechnisch veränderte Pflanzen allenfalls der Mangelernährung in Entwicklungsländern entgegenwirken, wie dies bei Golden Rice der Fall ist? Sich diesen Fragen unter Hinweis auf die unbekannten Risiken der Gentechnik zu verweigern, wirkt mehr und mehr sektiererisch. Dieses Verhalten kostet die Umweltaktivisten Glaubwürdigkeit und in den Entwicklungsländern Menschenleben.

 

Foto Credit: By BASFPlantScience [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons

Posted in Innovation, Prävention, Regulierung, Umwelt and tagged with Lebensmittelrecht, Sicherheit, Risiko, Innovation, Umweltrecht.

February 14, 2014 by Peter Hettich.
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