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Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

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Ernährungssicherheit?

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

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Am 24. September stimmen wir über eine Verfassungsvorlage ab, die den Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung ergänzen soll. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" geniesst grosse Unterstützung: Im Ständerat wurde die Vorlage mit 36:4, im Nationalrat mit 175:5 Stimmen verabschiedet. Von den Parteien hat offenbar nur die EDU eine Nein-Parole beschlossen. Gemäss einer Umfrage wollen denn auch zwei Drittel der Stimmbürger die Vorlage annehmen. Sie sollten vielleicht nochmals überlegen, denn solch grosser Konsens muss verdächtig stimmen.

Die Vorlage verankert keine neuen Kompetenzen in der Verfassung. Ihre Stossrichtung ist heute schon Gegenstand verschiedener anderer Bestimmungen, wie ein von uns erstelltes Gutachten zur Initiative ausführlich nachweist. Die Initiative wird nicht zu neuen Gesetzen führen und keine Neuausrichtung der Agrarpolitik zur Folge haben. Einziger Zweck der Vorlage ist es, dem Bauernverband gesichtswahrend den Rückzug seiner Initiative zu ermöglichen. Dafür ist die Verfassung und der Mechanismus der Volksinitiative zu schade. Der Stimmbürger hat am 24. September die Gelegenheit, dies dem Parlament mit einem deutlichen Nein kund zu geben.

St.Gallen, 9. September 2017

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September 8, 2017 by Peter Hettich.
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Copyright Grande Dixence SA – Photo : essencedesign.com

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Neues Wasserzinsregime: Rettung für die Wasserkraft?

Copyright Grande Dixence SA – Photo : essencedesign.com

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Gestern hat Bundesrätin Doris Leuthard die lange erwarteten Vorschläge zur Revision des Wasserzinses vorgestellt: Als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 strebt der Bundesrat eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 auf 80 Fr./kW vor. Ab 2023 soll diese Regelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, dessen genaue Ausgestaltung zeitgleich mit den Arbeiten für ein neues Marktdesign festgelegt werden soll.

Entscheidend für das neue Wasserzinsregime dürfte sein, wie stark das kommende Marktdesign die Wasserkraft berücksichtigt. Gemäss offziellen Stimmen ist noch kein Marktmodell favorisiert. Wer jedoch zwischen den Zeilen liest, wird eine Präferenz des BFE für sog. Kapazitätsmärkte erkennen. Dabei werden Stromproduzenten im Grunde genommen einfach dafür bezahlt, dass sie "da" sind: Merci, dass es Dich gibt, sozusagen.

Kapazitätsmärkte haben mit "Markt" wenig zu tun. Dennoch dürfen wir nicht erstaunt sein. Kapazitätsmärkte bestehen auch in den umliegenden Ländern, sodass das BFE mit einem solchen Vorschlag nichts falsch machen kann. Kapazitätsmärkte würden sodann vermutlich gemeinsam von Swissgrid und BFE verwaltet und führen entsprechend zu einer weiteren Zentralisierung der Marktsteuerung und entsprechendem Machtzuwachs. Um europarechtskompatibel zu sein, müssen Kapazitätsmärkte allerdings auch ausländischen Anbietern offen stehen. Entsprechend tragen sie zur Sicherung eines angemessenen Selbstversorgungsgrades der Schweiz im Elektrizitätsbereich nicht unbedingt bei.

Ein dezentral koordiniertes Modell, dass Reste des sog. Elektrizitätsmarktes bewahren würde, wäre das sog. Quotenmodell. Ursprünglich zur Förderung der erneuerbaren Energien entwickelt, würde es in der spezifischen Situation der Schweiz auch die Wasserkraft unterstützen, die wesentlich zur Versorgungssicherheit der schweizerischen Elektrizitätsversorgung beiträgt. Dieses Modell belässt den Elektrizitätsversorgern jedoch viel Entscheidungsspielraum dahingehend, mit welchen Energieträgern sie ihre Pflichten erfüllen wollen. Entscheide, die der Bund diesen lokalen und regionalen Energieunternehmen allenfalls nicht mehr zutraut.

Hettich_Strommarkt 2023_6_Cover-220x300.jpg

Unser kürzlich erschienenes Buch zum "Strommarkt 2023" befasst sich mit den Vor- und Nachteilen verschiedener, derzeit diskutierter neuer Marktmodelle sowie den möglichen handelsrechtlichen Hindernissen bei deren Implementierung. Es ist erhältlich beim Dike Verlag.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung, Wettbewerb, Regulierung and tagged with Sicherheit, Erneuerbare Energien, Eigentumsgarantie, Energiebinnenmarkt, Energierecht.

June 23, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

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Et tu! Christa Rigozzi für die Energiestrategie!

Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

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Die Ex-Miss Schweiz Christa Rigozzi unterstützt die Energiestrategie, schreibt der Blick vom Dienstag. Wir erhalten nach der Empfehlung von Bischof Felix Gmür also weitere Rückversicherung in dieser wichtigen Zukunftsfrage. Ob es politisch konsistent ist, für die zweite Gotthardröhre zu sein und gleichzeitig die Energiestrategie (-43% Energieverbrauch) zu unterstützen, scheint unwichtig, wenn man auf der richtigen Seite steht.

Christa Rigozzi hat auch "Solarstrom vom eigenen Hausdach". #EsGeht also, würden die Befürworter der ES2050 sagen. Ich sage dagegen: #EsFliesst - nämlich die Subvention. Nähme Christa Rigozzi heute eine 20 kWp-Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach in Betrieb, so erhielte Sie eine Subvention von CHF 10'400. Ein rentables Unterfangen für jemanden, der seine Anlage im Eigenverbrauch betreibt. Gut, wenn man auf der Seite des Guten steht und sogar noch Geld dafür erhält, würden die Befürworter der ES2050 nun versichern (während sie sich für eine weitere Subvention für ein Cargobike anmelden).

Befürworter der Energiestrategie schreiben sich meist auch das Anliegen sozialer Gerechtigkeit auf die Fahne. Wie wenig sie die Umverteilungseffekte der Energiestrategie thematisieren, ist daher mehr als irritierend. Die Subventionen für den Photovoltaikausbau fliessen doch zu einem grossen Teil an Einfamilienhausbesitzer, die das Geld in keiner Weise nötig haben. Finanziert wird diese Subvention von sozial schwachen Grossfamilien, die in Mietwohnungen leben und einen grösseren Verbrauch an Energie haben. Wie wir schon 2011 geschrieben haben, ist dieser Mechanismus weder sachangemessen noch gerecht.

St.Gallen, 10. Mai 2017

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung and tagged with Energierecht, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Subventionen.

May 10, 2017 by Peter Hettich.
  • May 10, 2017
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