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Foto: Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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Parteipräsident gibt Forfait

Foto: Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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"Wir sind eine Gesellschaft, die längerfristig verzichten muss, ohne dass dies der Staat vorschreiben darf", liess Gerhard Pfister in einem Interview von Peer Teuwsen am Mittwoch verlauten. Man sehe, "wie andere Kontinente aufholen und dass es ein Leben, schon rein energetisch, für alle auf diesem Planeten nicht geben kann." Es ist der Gesang der Niedergangspropheten, in den der Parteipräsident der CVP hier einstimmt. Angesichts begrenzter Rohstoffe, begrenzter Energie, begrenzter Ackerfläche und begrenzter Arbeitsplätze können wir Schweizer nur verlieren, wenn sich dynamischere Staaten der Welt immer grössere Kuchenstücke an den genannten Gütern sichern.

Die Idee der Grenzen des Wachstums ist so alt wie sie falsch ist: Immer wieder ist die Menschheit an vermeintliche Grenzen des Wachstums gestossen. Immer wieder haben falsche Propheten der Menschheit den Untergang prophezeit und Verzicht gepredigt. Doch immer wieder haben findige Menschen Grenzen überwunden, und der Menschheit neue Perspektiven eröffnet. So sollte es schon lange keine Kohle und kein Öl mehr zu fördern geben; die Überbevölkerung hätte Millionen von Menschen in einen elenden Hungertod treiben sollen; die Wälder hätten schon lange sterben sollen, und Vögel dürfte es eigentlich auch nicht mehr geben. Alles falsch!

Dass Gerhard Pfister ungeachtet des offensichtlichen Beweises des Gegenteils trotzdem Verzicht fordert, irritiert aus mehreren Gründen. Fast stossend ist das Eingeständnis, dass er nach eigenen Angaben eine zu grosse Wohnfläche für sich beansprucht, aber auf seine Wohnung trotzdem nicht verzichten will. Verzichten sollen dann lieber erst die kommenden Generationen.

Vor allem aber dürften die Wähler des Präsidenten einer bürgerlichen Partei von diesem etwas mehr als die Organisation einer Mangelwirtschaft erwarten. Ist es zuviel verlangt, dass die Politik die Rahmenbedingungen in einer Weise zu verbessern versucht, dass eine prosperierende Zukunft möglich ist? Dass Sie die Hindernisse für diese Zukunft in ihrem Zuständigkeitsbereich – z.B. Altersvorsorge und Sozialversicherungen - aus dem Weg räumt statt diese Probleme vor sich her zu schieben? Versuch es zumindest, möchte man rufen! Denn nur für das "Forfait" brauchen wir die Politiker nicht.

St.Gallen, 17. Februar 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Parlament, Wachstum, Risiko, Sicherheit.

February 17, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Santeri Viinamäki, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung?

Foto: Santeri Viinamäki, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Regulatorische Eingriffe sollten nur bei positivem Kosten-Nutzenverhältnis erfolgen. Die Einhaltung dieses Erfordernisses prüft die sogenannte "Regulierungsfolgenabschätzung". Dieses Instrument, so ein Artikel von Jan Flückiger vom Donnerstag, werde im politischen Alltag viel zu wenig eingesetzt. Da die Verwaltung meist ein Interesse an der Verabschiedung der Regulierung habe, sei ihr Interesse an einer kritischen Auseinandersetzung damit gering.

Würde hier Abhilfe geschaffen, wenn jede Regulierung durch eine unabhängige private Stelle geprüft würde? Leider bin ich mir da nicht so sicher. Zwar ist jede verwaltungsexterne Prüfstelle rechtlich gesehen unabhängig, doch gerät sie durch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung automatisch in ein Abhängigkeitsverhältnis. Wer regelmässig Studien für die Verwaltung durchführt, wird die erwarteten Einnahmen entsprechend budgetieren und die vermutlich notwendigen Kapazitäten bei der Personalplanung einrechnen. Eine unabhängige Beratungsfirma kann so faktisch weit abhängiger von der Verwaltung sein, als ein verwaltungsinterner Angestellter mit einer zugesicherten institutionellen Unabhängigkeit. Dabei muss die Firma gar nicht methodisch unredlich handeln: Es genügt schon, wenn im Zweifel Wertentscheide bei der Folgenabschätzung zugunsten der Verwaltung gefällt werden, oder wenn die Unsicherheiten in der Datenlage verwaltungsfreundlich interpretiert werden.

Unabhängig ist eine externe Regulierungsfolgenabschätzung nur, wenn die Auftragsvergabe in zwei Phasen erfolgt: In einer Qualifikationsphase werden geeignete Firmen für solche Studien einfach nur gelistet, allenfalls differenziert nach Fachgebieten. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt dann durch zufällige Auswahl einer der im Pool verfügbaren Firmen. Indem die wiederholte Zusammenarbeit nicht abhängig ist von früheren Studienresultaten, werden die infragekommenden Firmen einigermassen von politischen Einflüssen isoliert. So wird die Folgenabschätzung nicht zu einer blossen Zweckübung.

St.Gallen, 10. Februar 2017

Posted in Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Rechtssicherheit, Demokratie, Gesetzgebung.

February 10, 2017 by Peter Hettich.
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Abbildung: Wikimedia Commons

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Die Innovationsverhinderer

Abbildung: Wikimedia Commons

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Am Dienstag hat sich der Nationalrat mit dem Gentechnikgesetz befasst. Die Nutzung der Gentechnologie soll weiterhin eingeschränkt, unter anderem soll das geltende Verbot des "Inverkehrbringens" von gentechnisch verändertem Saatgut und Pflanzen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Technologiefeindlichkeit ist bedenklich.

Das wiederholte Verbot der Gentechnologie - weil befristet "Moratorium" genannt - kann nicht mehr mit unbekannten Risiken begründet werden. Wie in diesem Blog schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses Thema "gegessen" (2014 hier, 2016 hier). Selbst Greenpeace (Homepage mit Themen) propagiert die Risikoargumentation nicht mehr offen. Vielleicht hat die Umweltorganisation ja auf den Aufruf von 107 Nobelpreisträgern reagiert, wonach ihre sture Opposition Menschenleben koste. Heute wird jedenfalls das Verbot mit den Präferenzen der - durch endlose Hetzkampagnen verunsicherten - Konsumenten begründet. Nationalrätin Martina Munz geht soweit zu sagen, die Gentechnologie habe ja den Welthunger (immer) noch nicht gelöst (link zum Video)!

Dies erinnert an dunkle Zeiten: Sultan Bayezid II. verbot 1483 den Buchdruck auf Arabisch unter Androhung der Todesstrafe. Wie Acemoglu und Robinson ("Why Nations Fail") sowie Ridley ("The Rational Optimist") überzeugend darlegen konnten, war das Verbot der Druckerpresse aber nicht die Ursache des Niedergangs des Osmanischen Reichs. Vielmehr war das Verbot lediglich ein Symptom einer sklerotischen, verbürokratisierten, erneuerungsunfähigen und wohl auch selbstgefälligen Gesellschaft. Sind solch statische Tendenzen, wie auch alt Bundesrat Kaspar Villiger letztes Jahr gewarnt hat, nicht ebenso deutlich in der Schweiz erkennbar ("Demokratie und konzeptionelles Denken")?

“Die Forschung wird nicht eingeschränkt.”
— Nationalrätin Martina Munz (SP)

Oft wird im Zusammenhang mit Verboten zur Technologienutzung angeführt, die Forschung werde ja dadurch nicht unterbunden. Ähnliches hören wir im Zusammenhang mit der Kernenergie. Wer solches von sich gibt, verkennt den Zusammenhang zwischen den Anreizen zur Innovation und den damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeiten. Wissenschafter, die gerne mal etwas für den Papierkorb erfinden, mag es geben, doch wollen wir die Zukunft unserer Gesellschaft darauf bauen? Vielmehr werden wohl Innovationen, deren Nutzung verboten ist, vermutlich gar nicht erst erfunden - Korrektur: Jedenfalls werden sie dann nicht in der Schweiz erfunden. Wenn nicht Martina Munz, so sollte dies doch dem Nationalrat als Kollektiv zu denken geben.

St.Gallen, 9. Januar 2016

Posted in Innovation, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Parlament, Lebensmittelrecht, Wachstum, Innovation, Risiko, Landwirtschaftsrecht.

December 9, 2016 by Peter Hettich.
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