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Abbildung: Blick (Bauernhof)

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Von den Bauern lernt man das Sparen - nicht!

Abbildung: Blick (Bauernhof)

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Am Dienstag publizierte der Blick ein interaktives Tool zur Berechnung der Subventionen, auf die ein Landwirt in der Schweiz Anspruch hat. Abhängig von Grünfläche, Hanglage, Tierbestand, Apfelbäumen und ökologischen Freiflächen kann sich der Nutzer in einem vereinfachten Modell sein virtuelles bäuerliches Einkommen errechnen. Am Schluss erfährt der Blickleser dann noch, welcher Nationalrat einen ähnlich grossen Subventionsbetrag ausbezahlt bekommt. 

Hintergrund des Berichts ist die Zurückhaltung des Parlaments, (auch) bei der Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft zu sparen (Berichte in Blick; NZZ). Der stetige Geldregen ist so selbstverständlich geworden, dass er im Grundsatz nicht mehr infrage gestellt wird. Dass es sich bei den Direktzahlungen - wie der Landwirtschaftsartikel impliziert - lediglich um eine Ergänzung des am Markt erzielbaren Einkommens handeln soll, also um eine Hilfe zur Selbsthilfe, rückt in den heutigen Diskussionen völlig in den Hintergrund.

Eine unternehmerische Perspektive geht so verloren. Vielmehr zeigt die Blick-App wunderbar auf, von welchen Details die Höhe der Direktzahlungen abhängig ist. Insofern ist es naheliegend, dass die unternehmerischen Entscheide des heutigen Landwirts nicht mit Blick auf den Markt, sondern auf die staatliche Unterstützung gefällt werden. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Stützung muss denn auch kontrolliert werden: Pro Hof sind das mehrere Hundert Kontrollpunkte.

Nicht unvermutet sind die wettbewerblichen Perspektiven der Branche denn auch desolat: Gemäss OECD trägt die Landwirtschaft noch 0,8% zum BIP bei, beschäftigt aber 3,9% der Erwerbstätigen. Diese Unproduktivität schlägt sich im Unterstützungbedarf nieder: Die Produzentenstützung - also Transfers von Konsumenten und Steuerzahlern zu den Bauern - macht 62,4% des Werts der landwirtschaftlichen Produkte aus. Da darf sich der Bürger durchaus zu Recht fragen, ob die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bauernstandes nicht auch günstiger erhältlich wären.

St.Gallen, 2. Dezember 2016

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Subventionen, Landwirtschaftsrecht, Zoll.

December 2, 2016 by Peter Hettich.
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Quelle: Facebook

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Nackte Zahlen: Sofie braucht (noch lange) Atomstrom!

Quelle: Facebook

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Die Elektrizitätsstatistik zeigt deutlich, dass ein Ersatz der Kernkraft durch neue erneuerbare Energien noch über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein wird. Der Ersatz dieser Elektrizität durch Importe wirft schwierige umweltpolitische und versorgungspolitische Fragen auf, denen sich der Stimmbürger stellen muss.

Wieder müssen die Kinder den Abstimmungskampf bestreiten. Sofie streckt mir die Zunge raus und meint, dass sie keinen Atomstrom brauche. Wie bei Kindern üblich, macht Sofie hier eine starke Ansage. Sofie blendet etwa aus, dass ihr Kinderspielzeug aus China auch mit Atomstrom hergestellt wurde. Aber item: Sofie will nicht, dass wir in der Schweiz weiter Atomstrom brauchen. Das ist eine legitime Haltung, die aber mit Tradeoffs verbunden ist.

Die schweizerische Elektrizitätsstatistik sagt uns, dass die schweizerischen Kernkraftwerke im letzten Jahr 22'100 GWh Strom erzeugt haben. Die Zahl sank von 26'400 GWh im Jahr 2014 aufgrund der ausserordentlichen Stillstände der Kernkraftwerke Beznau I+II sowie des Kernkraftwerks Leibstadt. Gemäss der Teilstatistik für erneuerbare Energien (S. 75) stehen diesen Zahlen eine Produktion aus Photovoltaik von 1'118.6 GWh und aus Wind von 110.0 GWh gegenüber. Es ist damit ganz offensichtlich, dass der schweizerische Atomstrom derzeit nicht mit inländisch erzeugtem, erneuerbarem Strom ersetzt werden kann.

Sofie wird nun einwenden, dass die Inititative den Elektrizitätsversorgern ausreichend Zeit lassen wird, eine ausreichende Kapazität an erneuerbaren Energien aufzubauen. Angesichts von fehlenden wirtschaftlichen Speicherlösungen für Elektrizität ist diese Annahme nicht haltbar. Was die Versorger an Kapazität im Sinne von installierter Leistung bereit stellen, entspricht nicht der in einem bestimmten Zeitpunkt benötigten Produktion. Die Produktion aus einer steuerbaren Anlage ist damit von vorneherein von höherer Qualität wie Strom aus einer Anlage, die unvorhersehbar produziert. So produzieren Windenergieanlagen an vier von fünf Tagen, Photovoltaikanlagen gar an acht von neun Tagen keinen Strom (Berechnung hier); der schweizerische Kernkraftwerkpark war 2015 dagegen an 3 von 4 Tagen verfügbar (2014 gar an 9 von 10 Tagen). Es handelt sich hier um gänzlich verschiedene Produkte! Man vergleicht daher nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Fenchel mit Mangos.

Die unausweichliche Lücke dürfte also mit Verzicht oder Importen gedeckt werden. Bei ausreichender Übertragungskapazität sind Importe heute problemlos möglich. Was genau hier importiert wird, lässt sich physikalisch kaum sagen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden wir jedoch für die Importe nicht nur auf ausländischen Wind- und Sonnenstrom, sondern auch auf verstrohmte Kohle und Kernenergie zurückgreifen müssen. Der "Dreckstrom" lässt sich zwar mit Zertifikaten günstig "vergrünen". Der Zertifikatehandel ist jedoch mehr der Idee des mittelalterlichen Ablasshandels verhaftet als in der Realität verankert; es handelt sich um Augenwischerei. Immerhin wird nicht die Schweiz verschmutzt bzw. gefährdert, wird sich Sofie denken. Inzwischen warnt jedoch vor allem die eidg. Elektrizitätskommission davor, sich zu sehr auf die Verfügbarkeit ausländischer Importe zu verlassen. Aus Gründen der Landesversorgung kann man daher durchaus die Auffassung vertreten, der im Inland verbrauchte Strom sollte auch hier erzeugt werden. Dann sind aber steuerbare Grundlastkraftwerke auch weiterhin in der Schweiz zu betreiben.

Die Verfassung verlangt "eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung". Mit diesem Auftrag verbunden ist eine ganze Reihe von (unauflösbaren) Zielkonflikten, die der Verfassungsgeber einfach dem Gesetzgeber zuschiebt. Gleichzeitig belässt der Verfassungsgeber dem Gesetzgeber eine ausreichende Flexibilität, die Energiepolitik unter Berücksichtigung der realen Bedingungen zu gestalten. Die Atomausstiegsinitiative gibt dagegen eine klare Vorgabe, befreit den Gesetzgeber aber nicht von schwierigen Entscheiden. Im Gegenteil!

St.Gallen, 4. November 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt, Wirtschaftsverfassung and tagged with Sicherheit, Risiko, Erneuerbare Energien, Energierecht.

November 4, 2016 by Peter Hettich.
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Foto von Zigorio (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Vollgeld - Vollblöd

Foto von Zigorio (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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"Vollgeld für sichere Bankguthaben" war am Montag in der Kommentarspalte des St.Galler Tagblatts zu lesen. Der Beitrag stammt von Mark Joób, Habilitand am Institut für Wirtschaftsethik der HSG und Mitinitiator der Vollgeldinitiative. Was die Vollgeldinitiative anbieten soll, ist nichts weniger als ein Heilsversprechen: Einerseits die Rettung vor den gierigen und unverantwortlichen Banken, anderseits die vollständige Indienststellung der Geldschöpfung für die Zwecke der Staatsfinanzierung. Selbst in konservativen Blättern geniesst die Initiative aufgrund ihres Sicherheitsversprechens sichtliches Wohlwollen (FuW, NZZ). Wer jedoch die Initiative im Wortlaut näher studiert, wird dieses Wohlwollen revidieren müssen.

Heute ist die Geld- und Kreditversorgung eine von Staat und Privaten gemeinsam getragene Verantwortung. Das heutige System, welches private Geldschöpfung (beschränkt) zulässt, ist durchaus mit Risiken belastet. Aufgrund der Gefahr von Kreditblasen ist es nicht überraschend, dass sich die Ökonomen über "Vollgeld" nicht einig sind und dass sogar der Währungsfonds mit Gedanken spielt, die in eine ähnliche Richtung gehen. Die Initianten wollen jedoch weit mehr, als das Finanzsystem bloss sicherer zu machen; sie wollen in ganz grundsätzlicher Weise ändern, wie Unternehmen und Haushalte künftig investieren.

Rolle der Banken im Vollgeldsystem

Es ist bemerkenswert, dass die Initianten den Bankenartikel in der Bundesverfassung unangetastet lassen. Sie erwecken so den Eindruck, als sei das Bankensystem nach Annahme der Vollgeldinitiative nach wie vor von der Privatwirtschaft zu organisieren. Der Bankenartikel wird von der Initative jedoch ausgehebelt: Neu solle der Bund "die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen [gewährleisten]. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Wie ein Mitinitiant schon früher einmal in der WOZ gefordert hat, wird der Finanzmarkt dadurch zu einem "Service Public". Der Finanzmarkt wird also zu einer vom Staat zu organisierenden Angelegenheit.

Der Bund wäre sogar befugt, die Kreditvergabe direkt zu steuern, im Extremfall über eine im Monopol agierende Staatsbank, da ja die Wirtschaftsfreiheit im Bereich der Finanzdienstleistungen nicht mehr gelten soll. Soweit der Bund private Banken noch weiter dulden würde, wären diese blosse Vertriebsstellen für das allein vom Bund geschaffene "Vollgeld". Andere Finanzierungsquellen dürfte es kaum noch geben: Gemäss dem Wortlaut der Vollgeldinitiative soll der Bund ja nicht nur Münzen und Banknoten schaffen, sondern sich auch die Kontrolle über das sog. Buchgeld aneignen. Andere Zahlungsmittel sind gemäss Initiative nur noch beschränkt zulässig bzw. zu bewilligen und zu beaufsichtigen.

Rolle der Haushalte und der Wirtschaft im Vollgeldsystem

Die Vollgeldinitiative will, dass der Bund die "Geschäftsbedingungen der Finanzdienstleister" gesetzlich regelt. Sie verlangt auch, dass die Nationalbank die Vollgeldmenge steuert und "das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister" gewährleistet. Der Bund müsste daher gewisse Vorstellungen darüber entwickeln, wer zu welchen Bedingungen und wofür Kredite erhält.

Die Kreditvergabe an die Unternehmen und Haushalte bzw. deren Investitions- und Konsumentscheide werden so unter den Vorbehalt des "Gesamtinteresses" gestellt. Kredite für den Hausbau? Aber bitte nur, wenn auch eine Photovoltaikanlage installiert wird! Kredite für den Ausbau der Fabrik? Nur unter dem Vorbehalt, dass auch genügend Lehrlinge ausgebildet und Corporate Social Responsibilty Standards eingehalten werden! Kredite zur Rettung von politisch gut vernetzten, aber unfähigen Unternehmern? Zukünftig kein Problem mehr!

Mit der staatlichen Kontrolle über das Geld und die Kreditvergabe erreicht die Vollgeldinitiative fast das, was zwei der Initianten schon 2011 gefordert haben: Sie wollen nämlich die Eigentumsrechte unter den Vorbehalt des öffentlichen Interesses stellen. Private Vermögensrechte sollen nach ihren Vorstellungen nur dann geschützt sein, wenn "alle am Kapitalbildungsprozess Beteiligten auch am Ergebnis angemessen berechtigt werden; das Kapital auf sozial- und umweltgerechte Weise genutzt wird; und es nicht zur Verzerrung politischer Prozesse oder zur unsachgemässen Einflussnahme auf amtliche Entscheide dient." Wer soll aber die Verwendung des Kapitals nach diesen Prinzipien steuern? Natürlich auch hier der Bund.

Schritte zum Helikoptergeld

Das von der "neuen" Nationalbank gedruckte Geld soll über den Bund oder über die Kantone oder direkt über die Bürger in Verkehr gebracht werden. Der Bund soll mit dem Geld öffentliche Aufgaben finanzieren, die Bürger die Realwirtschaft ankurbeln. Wieviel Geld in Umlauf gebracht wird, soll die Zentralbank weiterhin "unabhängig" entscheiden. Wie sich die Nationalbank aber dem unvermeidbaren politischen Druck, mehr Geld für gute Werke zur Verfügung zu stellen, entziehen können soll, ist völlig unklar. Kann sie es nicht stellt sich die Frage, wer bei der zu erwartenden Geldschwemme noch auf die Stabilität von solchermassen geschaffenem Papiergeld vertrauen soll?

Dass sich eine Zentralbank realpolitischen Zwängen nicht entziehen kann, sehen wir ja schon eindrücklich in Europa, wo die EZB ihr geldpolitisches Mandat immer weiter ausdehnt. Auch in der Schweiz ist der Katzenjammer gross, wann immer die Nationalbank auf eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone verzichtet. Die Inititanten wollen nun - unbekümmert von derzeitigen Entwicklungen in Europa - die Risiken der privaten Buchgeldschöpfung beseitigen, indem sie diese gänzlich dem (gutmeinenden) Staat anvertrauen. Man kann ob dieser grenzenlosen Gutgläubigkeit und Naivität nur erstaunt sein.

Die Vollgeldinitiative ist ein Wolf im Schafspelz. Sie verspricht Sicherheit vor einem risikobehafteteten Finanzsystem. Als Gegenleistung sollen wir den Staat mit unermesslicher Macht ausstatten und auf persönliche und unternehmerische Freiheiten verzichten. Der Preis, den die Initianten für diesen (vermeintlichen) Schutz vor Finanzkrisen verlangen, ist offensichtlich zu hoch.

St.Gallen, 28. Oktober 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Finanzverfassung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Eurokrise, Geldpolitik, Finanzmarktrecht.

October 28, 2016 by Peter Hettich.
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