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Bilder von "Brot für Alle"

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Brot für Alle auf Abwegen: "CEO for a Day"

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Die von mir vielgeschätzte gemeinnützige Organisation "Brot für Alle" macht derzeit mit einer besonderen Aktion auf ihre Konzernverantwortungsinitiative aufmerksam. Dabei darf man sich spielerisch darin üben, nach welchen Grundsätzen man einen Konzern leiten würde. Wer sich für Umwelt, Mitarbeiter und Menschenrechte einsetzt - "der ökoaktive idealistische Heilige" -, erhält das beste Resultat. Wer aber zu sehr die Aktionärsinteressen verfolgt oder gar die Steuern optimiert, ist "das grausame raffgierige Monster”. Per Verfassungsinitiative soll der Bund nun "Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft" erlassen. Denn jeder weiss ja:

“Viele Konzerne werden von Managerinnen und Managern geführt, die vergiftete Böden, die Ausbeutung von Menschen oder gefährliche Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, um ihren Profit und den ihrer Aktionäre zu maximieren.”
— Brot für Alle

Das hier zugrundeliegende, einfältig-naive Weltbild von "Brot für Alle" erstaunt doch sehr: Die Welt kann gerettet werden; es braucht nur etwas guten Willen, und der fehlt vor allem in der Wirtschaft. Dabei zeigt sich die Komplexität des Unterfangens "Rettung der Welt" doch schon in den Nebenwirkungen von "fair trade" und der Entwicklungshilfe im Allgemeinen ("Stoppt die Entwicklungshilfe" hat der Kenianer James Shikwati schon vor 10 Jahren gefordert); dies müsste "Brot für alle" wohlbekannt sein.

Vergessen geht hier, dass die Sorge um die Umwelt und die Menschenrechte (vor allem die Sorge um Sicherheit), die erste und zentralste Aufgabe jedes Gemeinwesens ist. Wo staatliche Institutionen schwach sind und wo Korruption grassiert, läuft der an internationale Konzerne gerichtete Appell von "Brot für Alle" zwangsläufig ins Leere. Das bequeme BBB (Bashing Big Business) richtet sich halt besser gegen jene, die grad greifbar sind. Eine Kampagne gegen korrupte staatliche Funktionäre in weit entfernten Ländern würde dagegen kaum Wirkung entfalten.

Vergessen geht auch, dass in erster Linie jeder einzelne von uns selbst in der Lage ist, durch Änderung seines eigenen Verhaltens auf Verbesserungen hinzuwirken. Kleidung aus nachhaltiger Produktion, umweltgerecht produzierte Lebensmittel, keine Teilnahme an internationalen Konferenzen, Ferien nur im Heimatland... - Wer mit einer nachhaltigeren und genügsameren Lebensführung wartet, bis es der Staat allen vorschreibt, ist lediglich ein Opportunist und kein Vorbild. Das Initiativkomitee der Konzernverantwortungsinitiative hat sich über ihre Möglichkeiten im eigenen Mikrokosmos hoffentlich schon selbst Rechenschaft abgelegt.

St.Gallen, 27. August 2015

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Sicherheit, Umweltrecht, Globalisierung, Arbeitsrecht.

August 28, 2015 by Peter Hettich.
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Wozu noch Zölle?

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Vorgestern konnte ich eine lange erwartete Bücherbestellung bei der Post abholen, allerdings erst nach Bezahlung der vom Zoll verlangten CHF 5.80. Bei dem Betrag handelte es sich freilich um Mehrwertsteuer und nicht um Zölle; der Internethändler hatte die Büchersendung leider unglücklich gebündelt, was den Warenwert der Sendung über die "Freigrenze" von CHF 200 hebelte. Ärgerlich nicht wegen des Betrags, sondern weil man dafür extra zur Post muss.

Rechtlich handelt es sich bei den CHF 200 ohnehin nicht um eine "Freigrenze", doch werden Mehrwertsteuerbeiträge unter CHF 5 aus "verwaltungsökonomischen Gründen" nicht erhoben (Bücher unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5%). Hätte ich die Bücher selbst über die Grenze transportiert, wären sie aufgrund der Wertfreigrenze von CHF 300 abgabefrei gewesen. Man kann sich auch bei CHF 5.80 fragen, ob die Veranlagung dieses tiefen Betrages Sinn macht.

Jedoch will das Personal der Zollverwaltung beschäftigt sein; das Kerngeschäft liegt schon lange nicht mehr in der Veranlagung von Zöllen. Die Zölle machen magere 4,5% der durch die Zollverwaltung generierten Einnahmen aus, und nur noch 1,6% der Gesamteinnahmen des Bundes (siehe die Aufstellung unten). Der Schweizer Generaltarif als Kernstück des "Zollwesens" ist dennoch immer noch derart umfassend, dass er in der Gesetzessammlung nicht publiziert wird (Anhang 1 Zolltarifgesetz). Die Tarifbestimmungen sind kaum ohne elektronische Hilfmittel bewältigbar. Der als pdf abrufbare Generaltarif umfasst 631 klein bedruckte Seiten. Wer den bescheidenen Zolleinnahmen den grossen Vollzugsaufwand und die Belastung für Unternehmen und Konsumenten gegenüberstellt, wird sich schnell einmal fragen, ob sich das ganze Tamtam noch lohnt. Vermutlich hat nur noch die Landwirtschaft Freude an diesem Grenzschutz: Vor allem die Bauern profitieren von der Abschottung der Schweizer Märkte durch Zölle und von den daraus resultierenden hohen Preisen.

St.Gallen, 24. Juli 2015


Wer in die Staatsrechnung 2014 blickt, der findet bei der eidgenössischen Zollverwaltung einen Betrag von CHF 1'068 Mio. als erhobene Einfurzölle verbucht. Die restlichen Einnahmen von CHF 11'803 Mio. machen verschiedene Steuern aus; dazu kommt gemäss Mehrwertsteuerstatistik (2012) ein Betrag von CHF 11'913 Mio, der als Mehrwertsteuer (Einfuhrsteuer) veranlagt wurde. Die Gesamteinnahmen des Bundes betragen CHF 64'877 Mio. (ordentlicher Ertrag).

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Hochpreisinsel, Parallelimporte, Zoll.

July 24, 2015 by Peter Hettich.
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Ernährungssicherheit

Der Bundesrat hat am 24. Juni die Volksinitiative des Bauernverbands "Für Ernährungssicherheit" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Politisch ist dieses Vorgehen gewagt, denn der Bauernverband hat für die Initiative in Rekordzeit 147'812 gültige Unterschriften eingereicht. Eine beeindruckende Leistung. Rechtlich ist dem Bundesrat jedoch vollumfänglich zuzustimmen. Wer den vom Bauernverband vorgeschlagenen Art. 104a vom heutigen Art. 104 BV substrahiert, der erkennt: Alle Inhalte mit Bezug zur Ernährungssicherheit finden sich schon im heutigen Verfassungsrecht, nur die Protektion der einheimischen Landwirtschaft ist neu. Der Bauernverband hat vor allem die eigenen Interessen im Auge.

So ist mit der von den Initianten angestrebte Stärkung der Versorgung mit Lebensmitteln aus einheimischer Produktion indirekt die Versorgungsfunktion der Landwirtschaft (Art. 104 Abs. 1 lit. a BV) angesprochen. Eine indirekt gestärkte einheimische Produktion steht im Einklang mit dem Ziel der dezentralen Besiedlung gemäss Art. 104 Abs. 1 lit. c BV. Der Grundsatz der nachhaltigen Produktion findet sich sowohl in Art. 104 Abs. 1 BV als auch in Art. 73 BV. Massnahmen gegen den Verlust von Kulturland (einschliesslich der Sömmerungsfläche) sind ein Auftrag der Raumplanung (Art. 75 BV). Dabei ist heute freilich auf viele Ausnahmen hinzuweisen, die den Kulturlandschutz schwächen, aber meist vor allem zugunsten der Landwirtschaft geschaffen wurden. Mit der "Rechtssicherheit" und "Investitionssicherheit" greifen die Initianten rechtsstaatliche Ziele auf, die sich im geltenden Verfassungstext vor allem in Art. 5 BV finden. Es ist nicht einzusehen, wieso ausgerechnet die hochsubventionierte Landwirtschaft mehr als andere Unternehmer vor Bürokratie geschützt werden müsste.

Was als neues Element bleibt, ist die Stärkung der einheimischen Produktion. Die jüngste Diskussion um die Abschaffung des Cassis de Dijon-Prinzips in den Räten (Blog hier und hier) zeigt, was damit gemeint ist: Abschottung des schweizerischen Markts, höhere Preise für Konsumenten und höhere Subventionen für die Bauern. Unter "Ernährungssicherheit" stelle ich mir anderes vor.

St.Gallen, 3. Juli 2015

 

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus einem ausführlicheren Kurzgutachten im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft BLW: "Rechtlicher Vergleich der SBV-Initiative mit bestehenden Verfassungsbestimmungen".

Posted in Regulierung, Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Subventionen, Lebensmittelrecht, Globalisierung, Hochpreisinsel, Landwirtschaftsrecht, Parallelimporte.

July 3, 2015 by Peter Hettich.
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