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Foto: "Kyburz DXP" by Flieder70, Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Krimkrams in der Post

Foto: "Kyburz DXP" by Flieder70, Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Gestern hat die Schweizerische Post in einer Pressemitteilung angekündigt, dass Sie ihr Angebot an Drittprodukten in den Filialen überprüfen und allenfalls anpassen möchte. Mit einem Umsatz von knapp einer halben Milliarde Franken würden die Drittprodukte eine wichtige Säule in der Finanzierung des Poststellennetzes darstellen, berichtet der Tagesanzeiger. Das Angebot von Drittprodukten wird dennoch immer wieder kontrovers diskutiert, weshalb die Post die Akzeptanz dieses Angebots stärken möchte.

Auch in diesem Blog wurde schon festgestellt, dass die Post alles Mögliche verkauft, nur keine "Stopp Werbung"-Aufkleber. Doch wurde auch gewarnt, zu einer Post zurückzukehren, die zwar funktioniert, aber nicht rentiert. Das Finanzergebnis der Post war vor 20 Jahren noch schlicht "katastrophal" (Ulrich Gygi). Insofern stimmen die jüngsten politischen Vorstösse skeptisch: Die parlamentarische Initiative von Rudolf Joder (14.414) mit dem Namen "Die Post soll sich auf ihren Unternehmenszweck konzentrieren und nicht immer mehr Krimskrams verkaufen" hat zwar einen äusserst kreativen Titel. Dennoch will die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wohl zu recht, wenn auch nur knapp mit 13:12 Stimmen, entsprechende Änderungen im Postorganisationsgesetz nicht unterstützen. Dieselbe Kommission verlangt jedoch in einem am 23. März 2015 verabschiedeten Postulat (15.3377), dass der Bundesrat über die strategischen Ziele das Angebot von Drittprodukten beschränkt.

Will man das Angebot von Drittprodukten nicht rundweg verbieten, so scheint es extrem schwierig, die Balance zwischen den gewollten unternehmerischen Freiheiten für die Post und unnötigen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der privaten Unternehmen in benachbarten Märkten zu finden. Weder das formelle Gesetz noch die strategischen Ziele scheinen  besonders geeignete Instrumente zu sein, diese Balance im Detail und immer wieder neu zu herzustellen. Will man diesen Konflikt vollständig auflösen, so bleibt nur eine Option: die Aufhebung von Art. 6 POG und damit die Privatisierung der Post. Für die Swisscom hat der Bundesrat aber einen solchen Schritt erst letzten November "vorläufig" ausgeschlossen.

St.Gallen, 9. April 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung and tagged with Service Public, Grundversorgung.

April 10, 2015 by Peter Hettich.
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W.J.Pilsak [GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

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Keine Osterhasen für die Schweizer Presse

W.J.Pilsak [GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

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Ich traute meinen Augen nicht, als am Dienstag in der NZZ ein Beitrag von Tamedia-Präsident Pietro Supino erschien, der wohl eine Debatte um den Service Public der SRG eröffnen sollte (ein Auszug aus "Weniger Staat, mehr Fernsehen: Service sans public? − Die neue Debatte um die SRG"). Was wollen die Verleger denn bitte jetzt noch erreichen? Während die Verlage offenbar jahrelang glaubten "Tic-Tac-Toe" mit der SRG zu spielen, sehen Sie sich nun im Endspiel mit einem Schachgrossmeister.

Mit der Ablösung der europäischen Fernsehrichtlinie durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste musste selbst Juristen klar sein, dass die Tage des klassischen linearen Fernsehens ("TV as you know it") gezählt sind. Wieso sollte sich jemand der "Programmierung" eines TV-Veranstalters unterwerfen, wenn die Inhalte zu beliebiger Zeit im Internet abgerufen werden können? Wieso sollte jemand für den Konsum dieser Inhalte noch einen "Fernseher" benutzen? Die SRG hat diese Entwicklung vorausgesehen und sich mithilfe einer regulatorischen Nische ins Informationszeitalter gerettet. Unter dem unscheinbaren Titel "übriges publizistisches Angebot" (Art. 25 Abs. 3 Bst. b RTVG) bietet sie heute eine grosse Vielfalt von Inhalten im Internet an. Die gesetzliche Bestimmung, die das erlaubt, wurde am 24. März 2006 verabschiedet. Eine Gegenwehr der Verlage hätte vorher erfolgen müssen.

Wer langfristig denkt, der musste die Finanzierung des Internet-Angebots vorerst als nebensächlich ansehen. Vermutlich haben die übrigen audiovisuellen Medienanbieter diesen Umstand unterschätzt, als sie im Jahr 2009 sich selbst (und der SRG!) das Recht zur Werbung mit Bier erkämpften. Der Beitrag von Pietro Supino zum Inhalt des Service Public zielt daher ins Leere: Es geht bei der kommenden Abstimmung vom 14. Juni 2015 über das RTVG nicht um Inhalte. Die SRG hat diesbezüglich mit ihrem breiten Angebot im klassischen Fernsehen und im Internet längst unwiderrufliche Fakten geschaffen.

Was wir nun erleben dürfen, ist der krönende Abschluss einer langfristig angelegten Strategie, welche die Finanzierung der SRG vom Empfangsgerät löst. Die Existenz der SRG ist damit langfristig gesichert. Mit der (übrigens verfassungswidrigen) Haushaltsabgabe fliessen finanzielle Mittel selbst dann zur SRG, wenn niemand mehr deren Inhalte konsumieren sollte. Wie die SRG diese 1,2 Mrd. CHF verwendet? Ob die SRG ihre Ziele gemäss Leistungsauftrag erreicht? Das alles geht den Staat nichts an… Die Medienfreiheit gilt schliesslich auch für die staatsnahen Medien. Ein wahrer Geniestreich!

St.Gallen, 3. April 2015

Posted in Medienregulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit, Grundversorgung, Service Public.

April 3, 2015 by Peter Hettich.
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Schlange von Arbeitslosen während der Grossen Depression (Urheber unbekannt)

Schlange von Arbeitslosen während der Grossen Depression (Urheber unbekannt)

Lieber kantonale als keine Mindestlöhne?

Schlange von Arbeitslosen während der Grossen Depression (Urheber unbekannt)

Schlange von Arbeitslosen während der Grossen Depression (Urheber unbekannt)

Am Dienstag hat der Tessiner Grosse Rat beschlossen, dem Volk eine Mindestlohnbestimmung für die Kantonsverfassung vorzulegen. Knapp ein Jahr nach dem deutlichen Scheitern der Mindestlohninitiative auf eidgenössischer Ebene folgt der Kanton damit den Beispielen von Neuenburg und Jura, die ebenfalls solche Bestimmungen in der Kantonsverfassung verankert haben.

“1 Das Recht auf Arbeit ist anerkannt.
2 Der Staat strebt mit Unterstützung der Gemeinden die Vollbeschäftigung an.
3 Jeder Erwerbstätige hat Anspruch auf den Lohn, der ihm einen menschenwürdigen Lebensunterhalt sichert. […]”
— Art. 19 KV Jura (Recht auf Arbeit)
“Der Staat führt in allen Bereichen wirtschaftlichen Handelns einen kantonalen Mindestlohn ein. Er trägt dabei den verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie den in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhnen Rechnung, damit jede Person, die eine entlöhnte Tätigkeit ausübt, über einen Lohn verfügt, der ihr eine würdige Lebensführung garantiert.”
— Art. 34a KV Neuenburg (Mindestlohn)

Ich selbst bin natürlich auch für Löhne, die eine menschenwürdige Lebensführung garantieren. "Wer kann schon gegen die Formulierung eines solchen Ziel sein?", hat sich wahrscheinlich auch Wirtschaftsdirektorin Laura Sadis (FDP) gedacht, als sie sich zu den Befürwortern gesellte. Die Meinungen dürften sich wohl erst bei der Frage teilen, wer denn am Besten in der Lage sein könnte, Vollbeschäftigung und faire Löhne zu garantieren?

Der Verfassungsgeber auf Bundesebene weist diese Aufgabe relativ klar den Sozialpartnern zu. In den Kantonen Tessin, Neuenburg und Jura ist man demgegenüber zur Auffassung gelangt, dass eine in der staatlichen Bürokratie angesiedelte Stelle die Steuerung des Arbeitsmarktes effektiv und effizient erledigen kann. Leider handelt es sich bei den drei genannten Kantonen ausgerechnet auch um diejenigen, die heute schon bei der Arbeitslosenquote schlecht abschneiden. Statt also die mühselige Verbesserung der Rahmenbedingungen an die Hand zu nehmen, übt sich die Politik lieber in der Errichtung eitler Symbole. Dass die Verwaltung mit einer differenzierten, nach Branchen und Tätigkeiten abgestuften Feinsteuerung eines überaus komplexen Arbeitsmarktes überfordert sein könnte, muss den kantonalen Parlamentarier ja - zumindest vor den Wahlen - nicht mehr kümmern.

Posted in Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Arbeitsrecht, Lohnpolitik.

March 27, 2015 by Peter Hettich.
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