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Letzte Taxis? (Foto von Kevin.B [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

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Keine Gesetze für die Sharing Economy

Letzte Taxis? (Foto von Kevin.B [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

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Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht zu den "Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass es "voraussichtlich" keine neuen Gesetze braucht. Die Argumentation folgt damit prima vista dem üblichen Schema, wonach Regulierung der Innovation hinterherhinkt und diese dann möglichst rasch in gemeinverträgliche Bahnen lenken sollte. In dieser Denke äussern sich auch Politiker wie Jacqueline Badran ("Fahrt doch zur Hölle #Uber"):

Bravo @SuvaSchweiz bei #Uber macht ihr einen guten Job gegen Ausbeutung. Innovativ an #Uber ist nicht mal ihr Businessmodel aus19Jh.

— Jacqueline Badran (@JayBadran) 4. Januar 2017

Auffällig ist, dass der Bundesrat in seinem Bericht weitere Aufträge erteilt. Er will namentlich herausfinden, welche Gesetzesnormen die Digitalisierung der Wirtschaft behindern. In die gleiche Bresche schlägt eine Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. November 2016, worin sich der Bundesrat für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen hat. Die Erleichterungen sollen Markteintrittshürden für Anbieter im Fintech-Bereich verringern.

Das regulatorische Netz ist in einigen Bereichen also schon so dicht gespannt, dass Innovationen nicht mehr ohne Gesetzesänderungen in den Markt gebracht werden können. Das Freiheitsprinzip wird durch ein Zulassungsprinzip ersetzt; basierend darauf können sich dynamische Wettbewerbsprozesse nicht mehr natürlich entfalten. Mit Innovationen erfolgreich sein kann damit nur, wer die Herzen von Regulatoren und Gesetzgeber für sich gewinnt. Insgesamt, so zeigt die Vergangenheit, ein wenig zukunftstaugliches Innovationskonzept.

St.Gallen, 13. Januar 2017

Posted in Innovation, Wettbewerb and tagged with Digitalisierung, Taxiregulierung, Innovation.

January 13, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Wladyslaw [FAL, GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

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Gegen Deutschland klagen?

Foto: Wladyslaw [FAL, GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

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In einem gestern im Tagi erschienen Interview nimmt Christoph Blocher zur desolaten Lage der Schweizer Energiewirtschaft Stellung. Er verortet die Hauptursache der Probleme in der Überschwemmung der Schweiz mit subventionierten Strom, vor allem aus Deutschland. Er fordert primär, dass die Schweiz eine Klage gegen Deutschland einreicht, gestützt auf die Anti-Subventionsbestimmungen des WTO-Rechts. Wenn es nicht anders geht, dann müsse die Schweiz alle Stromproduzenten so lange gleich hoch subventionieren, bis auch das Ausland aufhört damit.

Zunächst die Ursachen des Problems angehen, statt Symptome zu bekämpfen, ist durchaus konsequent. Nur ist heute leider praktisch jede Form der Energieerzeugung explizit oder implizit subventioniert. Vor allem macht die Schweiz ziemlich genau dasselbe, was Christoph Blocher Deutschland vorwirft - allerdings in weit geringerem Ausmass. Insofern wären also Restorsionsmassnahmen nach WTO-Recht - in Form von einseitig erhobenen Ausgleichszöllen - eventuell möglich.

Eine solch konfrontative Massnahme wird die Schweiz gegen Deutschland natürlich nie erheben. Insofern ist es bedauerlich, dass das Schweizer Recht den hiesigen Unternehmen nicht die Möglichkeit einräumt, selbst gestützt auf WTO-Recht die Erhebung von Ausgleichszöllen zu fordern. Der diplomatische Druck auf die Schweiz könnte so - gleichzeitig mit dem wirtschaftlichen Druck auf die Energieunternehmen - gemindert werden.

St.Gallen, 16. Dezember 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Energie, Wettbewerb and tagged with Erneuerbare Energien, Subventionen, Globalisierung, Zoll.

December 16, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

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Audiovisuelle Medien: Service Public Debatte kommt in Gang

Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

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In Einlösung seines Versprechens, die Debatte über den Service Public der SRG nach der Abstimmung über die Haushaltsabgabe (RTVG Revision vom 26. September 2014) wieder aufzunehmen, hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 einen Bericht verabschiedet. Der Bundesrat kommt darin "zum Schluss, dass sich für unsere von sprachlicher und kultureller Verschiedenartigkeit geprägte direkte Demokratie das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat und dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet. Das Modell eignet sich auch für die Zukunft am besten." Mit anderen Worten soll danach das vor über 80 Jahren geschaffene Rundfunksystem auch im digitalen Zeitalter optimale Ergebnisse erzielen.

Politisch erscheint die eher defensive Haltung des Bundesrates verständlich. In einer von mir mitverfassten Studie haben wir einen offensiveren Ansatz vertreten (früherer Blog hier). Danach hat die Digitalisierung die Medienmärkte grundlegend verändert. Informationen werden heute nicht mehr nur über Print, Radio und Fernsehen verbreitet, sondern in verschiedensten Formaten auch über das Internet. Diese technische Entwicklung lässt die unterschiedlichen Medien konvergieren. Die privaten Medien und die staatlich subventionierten audiovisuellen Angebote der SRG stehen heute untereinander in intensivem Wettbewerb. Dies führt zu erheblichen Marktverzerrungen, die die Medienvielfalt je länger, je stärker bedrohen.

Zumindest in diesem Punkt scheint die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) grossmehrheitlich unsere Ansicht zu teilen. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, den Bericht des Bundesrates zu ergänzen. Es sei detailliert abzuklären, wo ein Marktversagen vorliege, welches staatliches Eingreifen bzw. ein öffentliches Angebot rechtfertige? Zu prüfen sei der bewusste Verzicht auf Leistungen, welche der Markt bereits anbietet (d.h. Verzicht auf fiktionale Unterhaltungsprogramme, d.h. eingekaufte ausländische Filmproduktionen und Serien; Grossanlässe nur, wenn nicht im Markt angeboten etc.). Ausserdem seien die effektiven Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen auf andere Radio- und Fernsehveranstalter sowie andere Medienformen (Online-Plattformen etc.) zu untersuchen.

Die nationalrätliche Kommission setzt mit diesem Auftrag einen starken Kontrapunkt zu der vom Bundesrat angestrebten Beibehaltung des status quo. Die Diskussion darüber, welche Leistungen in der audiovisuellen Grundversorgung im digitalen Zeitalter noch öffentlich finanziert und welche Wettbewerbsverzerrungen dafür in Kauf genommen werden sollen, ist damit - doch etwas unvermutet - ernsthaft lanciert.

St.Gallen, 2. September 2016

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb and tagged with Audiovisuelle Medien, Subventionen, Medienfreiheit, Digitalisierung, Grundversorgung, Innovation, Internet.

September 2, 2016 by Peter Hettich.
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