Der Bundesrat erweitert die publizistischen Möglichkeiten der SRG
 im Internet.  Neu kann die SRG auch Texte veröffentlichen, die keinen 
Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Damit soll der Service 
public gestärkt werden. Der heute geltende Verfassungstext deckt diese Ausweitung nicht ab.
Testbild (Quelle: Wikimedia Commons)
 
			  		 
             
            