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Crowdlending by BLKB

Seit dem 23. Juli 2015 betreibt die Basellandschaftliche Kantonalbank eine eigene Crowdlending-Plattform. Über diese Plattform kann z.B. ein Unternehmen Kredite von privaten Geldgebern erhalten, maximal CHF 100'000. Die BLKB erhält für die Vermittlung einen Anteil von 3% der Kreditsumme. Spannend ist diese Geschäftsinitiative aus zweierlei Gründen: Erstens weil eine Bank in diesen Bereich einsteigt und zweitens weil die Bedingungen der Kreditvergabe doch sehr restriktiv sind.

Als Bank hat die BLKB an sich sehr günstigen Zugang zu Finanzierungsquellen. Wenn man den Banken glauben darf, herrscht gar ein Anlagenotstand - man weiss gar nicht, wohin mit dem Geld. Mit dem Einstieg in das Crowdlending ermöglicht die BLKB Privatanlegern die direkte Geldanlage in Unternehmen und untergräbt damit ihren eigenen Markt für Firmenkredite. Böse Zungen würden nun behaupten, die Bank wolle den Markt beherrschen, bevor andere dies tun. Jedoch legen die heutigen regulatorischen Bedingungen eher nahe, dass es sich bei diesem Projekt um eine Marketingmassnahme handelt.

Trotz gewisser Lippenbekenntnisse des Bundesrates zur Liberalisierung des Crowdfunding (siehe schon früher hier) gilt nämlich nach wie vor: Jedes Unternehmen, das öffentlich nach Krediten nachsucht, macht sich grundsätzlich strafbar. Gelder aus dem Publikum entgegennehmen dürfen nämlich nur die von der Finma bewilligten Banken. Dieses Verbot gilt schon dann, wenn ein Unternehmen mehr als 20 Kreditpartner hat, als auch dann, wenn das Unternehmen öffentlich um Gelder nachsucht, also etwa über das Internet oder eine Annonce in der Zeitung (Art. 6 BankV). Die BLKB beschränkt darum das Crowdlending auf maximal 20 Kreditgeber pro Projekt. Schon damit bewegt man sich im Graubereich, denn Werbung für die Finanzierung macht man ja nach wie vor. Es ist der Finma daher hoch anzurechnen, dass sie sich darauf eingelassen hat (man darf annehmen, es gebe einen "Comfort Letter" o.ä.). Dennoch wiederspricht die Beschränkung auf 20 Kreditgeber der grundsätzlichen Idee des Funding mit der "Crowd" - der Masse; vor allem widerspricht die Beschränkung der Risikominimierung durch Risikostreuung auf investierte Kleinstbeträge. Es ist bedauerlich, dass sich auf der Regulierungsebene diesbzüglich nichts zu bewegen scheint; den Unternehmen bleibt so ein alternativer Kreditkanal neben den Banken wohl noch länger verschlossen.

St.Gallen, 7. August 2015

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August 7, 2015 by Peter Hettich.
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Danke, swissmilk!

Die unter dem Label swissmilk auftretende Branchenorganisation Milch ("Schweizer Milchproduzenten SMP Genossenschaft") hat mir jüngst eine Plastiktüte zugesendet. Danke, swissmilk, ich hatte fast keine Tüten mehr zu Hause! Mit dieser Werbeaktion bedankt sich swissmilk dafür, dass ich Schweizer Milchprodukte geniesse. Meine Treue soll belohnt werden. Doch kann von Treue gesprochen werden, wenn diese erzwungen ist?

Dem Agrarbericht 2014 lässt sich entnehmen, dass bei der vermarkteten Milch die Grenze faktisch dicht ist: Bloss 0,8% der Milch stammt aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den - nur versorgungspolitisch zugelassenen - Freizonen rund um Genf. Auch bei Jogurt, Quark, Rahm und Butter sind die Importe vernachlässigbar. Einzig beim Käse gibt es einen nennenswerten Austausch über die Grenze. Der Schweizer Milchmarkt wird ansonsten rigoros abgeschottet. Aufgrund der Schweizer Zölle liegen die Produzentenpreise in der Schweiz weit über dem Niveau in der EU: Bei der Milch rund die Hälfte höher als in den Nachbarländern. Für die Konsumenten bewegen sich die Preise in den Nachbarländern bei Milch und Milchprodukten zwischen 37% und 90% der Schweizer Preise.

Doch nicht nur mein Konsum von Schweizer Milch ist erzwungen. Ein Sechstel des Budgets der SMP finanziert der Bund, also der Steuerzahler. Das Geld wird für "Selbsthilfemassnahmen" wie die vorliegende verwendet ("Basismarketing Schweizer Milch"). Über eine besondere Gesetzeskonstruktion müssen sodann auch diejenigen Milchbauern das Marketing finanziell mittragen, die gar nicht Mitglieder des SMP sind. Hat ein Bio- oder Bergbauer mit völlig anderen Positionierungsbedürfnissen überhaupt Interesse an einem "Basismarketing"? Egal. Für den Konsumenten werden sich die Zuschläge für Milch- und Käsemarketing irgendwann auch in den Preisen niederschlagen. So darf man vermuten, dass jeder von uns seine Plastiktüte* selbst finanziert hat. Danke, Swissmilk!

St.Gallen, 31. Juli 2015

 

* Entweder die Tüte oder eine andere Marketingmassnahme. Auf der Tüte sind diverse Werbepartner aufgedruckt, deren Beiträge an dieser Werbemassnahme unklar bleiben. Für die einzelnen Werbekampagnen von swissmilk kann daher kaum eruiert werden, wieviele dieser Sponsoringbeiträge tatsächlich von Unternehmen stammen, die echtem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind.

Posted in Regulierung and tagged with Subventionen, Landwirtschaftsrecht, Lebensmittelrecht.

July 31, 2015 by Peter Hettich.
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Hitzestau im Hirn

Die kurzen Hitzewellen im Sommer treiben jedes Jahr seltsame Blüten. So konnte der Bahnreisende diese Woche im Zürcher Hauptbahnhof die auf dem Bild ersichtliche Hilfskonstruktion bewundern. Da die Lüftung im Shopping Center die Wärme offensichtlich nicht mehr bewältigen konnte, griff der Ladenbesitzer zum mobilen Klimagerät. Normalerweise hängt man den Schlauch mit der heissen Abluft ja aus dem gekippten Fenster; vorliegend musste die heisse Luft notgedrungen in die Fussgängerpassage abgeführt werden. Das ist ungefähr so, als ob man seine Wohnung mit einer offenen Kühlschranktür kühlen würde. Energetischer Unsinn.

In den meisten Bauten und Anlagen werden festinstallierte Klimaanlagen nicht bewilligt. Die mobilen Klimageräte haben im Sommer entsprechend Hochkonjunktur. Die Rechtswissenschaft befasst sich aber leider immer noch sehr wenig damit, wie Gebote und Verbote in der Praxis tatsächlich gelebt werden. Umgehungsverhalten ist vor allem im Steuerrecht ein Thema. Im Bereich Energieeffizienz werden in der empirischen Sozialforschung u.a. "Rebound-Effekte" und "Moral Licensing" als Phänomene diskutiert. Diese Effekte können energetische Massnahmen in ihrer Effektivität beeinträchtigungen oder gar zunichte machen.

Rebound-Effekte treten auf, wenn ein Gut durch erzielte Einsparungen günstiger wird und dadurch stärker nachgefragt wird. So wird erwartet, dass energiesparende Lampen mit zunehmender Verbreitung auch vermehrt eingesetzt werden. Das Moral Licensing beschreibt psychologische Phänomene, bei denen sich Personen für gutes Verhalten selbst belohnen. So ist bekannt, dass Personen, die ihre eigene Einkaufstasche in den Laden bringen, mehr Schokolade konsumieren. Personen, die zum Wassersparen angehalten wurden, steigerten in erheblichem Ausmass ihren Energieverbrauch. Und jeder Zürcher Fussgänger weiss, dass die dortigen Radfahrer mit einer "License to kill" unterwegs zu sein glauben. Auch in der Energieeffizienz gilt, dass die Summe aller Laster gleich bleibt.

St.Gallen, 17. Juli 2015

Posted in Energie, Regulierung and tagged with Energierecht, Energieeffizienz.

July 17, 2015 by Peter Hettich.
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