• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Proteste_am_Feld_1.jpg

Gentechnik - Ideologie gilt mehr als Menschenleben

Proteste_am_Feld_1.jpg

Die gentechnisch veränderte Mais-Sorte 1507 steht in der europäischen Union vor der Zulassung. Das Verfahren ist seit dem Jahr 2001 (!) hängig und wurde massiv verschleppt. In der Zeit seit der Einreichung des Zulassungsgesuchs haben die Behörden ganze sechsmal die Unbedenklichkeit der Sorte bestätigt. Die Zulassung wirft vor allem in Deutschland hohe Wellen: Der Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich will den Anbau verhindern, offenbar sogar gegen den Willen der Kanzlerin. Die Grünen drohen der EU-Kommission mit einem Misstrauensantrag.

Die Zulassung solcher gentechnisch veränderter Pflanzen ist in der Schweiz kein Thema, weil ihre Verwendung in der Landwirtschaft generell verboten ist. Mit dem Auslaufen des entsprechenden verfassungsrechtlichen Moratoriums (Art. 197 Ziff. 7 BV) am 27. November 2010 wurde das Gentech-Verbot ins Gesetzesrecht überführt (Art. 37a GTG). Es gilt vorläufig bis zum 31. Dezember 2017. Dass das Verbot heute vermutlich keine Grundlage mehr in der Verfassung hat, störte kaum jemanden (Art. 120 BV erlaubt kein Verbot).

Das Anbauverbot wird vom Bundesrat nach wie vor mit Wissenslücken im Bereich der Gentechnologie begründet (Botschaft GVO-Moratorium, 5440 f.). Dies wider besseres Wissen: So hat die Europäische Kommission am 9. Dezember 2010 eine zusammenfassende Darstellung der EU-unterstützten Forschung zu gentechnisch veränderten Organismen veröffentlicht. Gemäss den Projektergebnissen wurden keine wissenschaftlichen Hinweise gefunden, dass gentechnisch veränderte Organismen eine grössere Gefahr für die Umwelt oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit darstellen als herkömmliche Organismen. Zum selben Resultat kommen die am schweizerischen NFP 59 beteiligten Forscher in ihrem Abschlussbericht vom 28. August 2012. International werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen seit 20 Jahren grossflächig angebaut, ohne dass es je zu Schäden gekommen wäre (siehe zu diesen Ergebnissen ausführlich meine Aufsätze im Jahr 2011 und 2012).

Die falsche Hysterie um die Gentechnologie frustriert mittlerweile nicht mehr nur die Forscher. Sogar der Spiegel spricht heute von einer blossen Angst-Debatte und weist auf die fehlenden Nachweise irgendwelcher Schäden hin. Dennoch zerstören militante Umweltorganisationen weiterhin Versuchsfelder mit gentechnisch veränderten Pflanzen in ganz Europa (etwa die Berichte hier, hier, hier und hier). Aber selbst Kleinbauern in Entwicklungsländern sind vor der Wut der Aktivisten nicht sicher, was die Zerstörung von Feldern mit "Golden Rice" in den Philippinen anschaulich belegt. Trauriger Höhepunkt der Angstmacherei: Konfrontiert mit einer grossen Hungernot hat sich die Regierung von Sambia im Jahr 2002 geweigert, Hilfslieferungen der USA anzunehmen, weil der angebotene Mais wahrscheinlich gentechnisch verändert war. Die WHO schätzte, dass diese Weigerung den Tod von 35'000 Menschen verursachen würde.

Die wie ein Mantra ständig wiederholten Warnungen der Umweltverbände vor den vermeintlichen Gefahren der Gentechnologie versperren den Weg zu einer sachlichen Debatte über diese Technologie: Könnten gentechnisch veränderte Pflanzen den Bauern (vor allem in Entwicklungsländern) helfen, sich an den Klimawandel anzupassen? Ist eine Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Pflanzen allenfalls ökologischer, weil sie mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommt? Können gentechnisch veränderte Pflanzen allenfalls der Mangelernährung in Entwicklungsländern entgegenwirken, wie dies bei Golden Rice der Fall ist? Sich diesen Fragen unter Hinweis auf die unbekannten Risiken der Gentechnik zu verweigern, wirkt mehr und mehr sektiererisch. Dieses Verhalten kostet die Umweltaktivisten Glaubwürdigkeit und in den Entwicklungsländern Menschenleben.

 

Foto Credit: By BASFPlantScience [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons

Posted in Innovation, Prävention, Regulierung, Umwelt and tagged with Lebensmittelrecht, Sicherheit, Risiko, Innovation, Umweltrecht.

February 14, 2014 by Peter Hettich.
  • February 14, 2014
  • Peter Hettich
  • Lebensmittelrecht
  • Sicherheit
  • Risiko
  • Innovation
  • Umweltrecht
  • Innovation
  • Prävention
  • Regulierung
  • Umwelt
  • 1 Comment
1 Comment
1_12.jpg

Was an den "Abzockern" ärgert...

1_12.jpg

Am 24. November 2013 stimmen wir über die Initiative 1:12 ab (etwas später über die Mindestlohninitiative, die zurzeit in den Räten ist). Als das stärkste Argument der Gegner von 1:12 haben sich offenbar die befürchteten Einnahmen-Verluste für die AHV erwiesen (siehe etwa den "Schlagabtausch" Bigler vs. Alleva). Tatsächlich wird die AHV schon ab einem Jahres-Einkommen von CHF 84'240 zu einer Steuer, da ab dieser Einkommenshöhe den AHV-Beiträgen keine Gegenleistung mehr gegenübersteht. Gemäss der Argumentation der Initiativ-Gegner würde 1:12 das Steueraufkommen (die Umverteilung) beeinträchtigen, da die höheren Einkommen und damit das Steuersubstrat begrenzt würden.

Für einen liberalen Geist schmerzhaft ist, dass der unzulässige Eingriff des Staates in privatwirtschaftlich geregelte Verhältnisse kein allzu schlagkräftiges Argument gegen die Initiative bildet. Wie Norbert Bolz in seinem Buch "die ungeliebte Freiheit" schön beschrieben hat, ist es für den Liberalen nicht einfach, die Freiheit zu verteidigen ("Freiheit wozu?"). Dem Liberalen mangelt es - per definitionem - an einem grossen Plan, nach dem er die Gesellschaft lenken möchte. Der Liberalismus auferlegt diese Planungsaufgabe jedem Einzelnen. Doch wie soll eine Freiheit verteidigt werden, die von den Einzelnen so offensichtlich auch missbraucht werden kann? Jeder kennt das Gesicht (Foto oben), das die 1:12-Initianten der missbrauchten Freiheit im Bereich der Löhne gegeben haben. Ist jemand bereit, auch diese Freiheit zu verteidigen? Ich bin es nicht.

Die liberale Antwort auf 1:12 könnte sich an einer treffenden Analyse von Nassim Nicholas Taleb orientieren (enthalten in seinem Buch "Antifragilität"): Danach handelt derjenige unmoralisch, der Risiken auf andere transferiert, die Gewinne aus diesen transferierten Risiken aber für sich behält. Und tatsächlich! Wir stören uns meist nicht am klassischen Unternehmer, der unter grossem persönlichem und finanziellem Einsatz seine Firma zum Erfolg führt, dafür aber auch angemessen entschädigt wird. Vielmehr stossen wir uns an denjenigen Personen, die durch riskante Entscheidungen Unternehmen an den Abgrund führen, die aber für ihre (Fehl-)Entscheidungen persönlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Wer der Argumentation von Nicholas Taleb folgt, wird feststellen, dass 1:12 an diesen unredlichen Risikotransfers nichts ändern wird. Dafür ist die Initiative einfach zu grobschlächtig. 1:12 bestraft aber diejenigen, die mit persönlicher Initiative und innovativen unternehmerischen Ideen auch - zu Recht - einen finanziellen Erfolg für sich suchen. 1:12 ändert die Grundkonzeption der liberalen schweizerischen Wirtschaftsverfassung in einer Weise, die zukünftigen Unternehmern jeden Anreiz zum unternehmerischen Denken nimmt. Hoffen wir also, dass diese Intitiative am 24. November 2013 hochkant scheitert.

Posted in Innovation, Regulierung and tagged with Preisregulierung, Lohnpolitik, Innovation.

October 18, 2013 by Peter Hettich.
  • October 18, 2013
  • Peter Hettich
  • Preisregulierung
  • Lohnpolitik
  • Innovation
  • Innovation
  • Regulierung
  • 1 Comment
1 Comment
Medi.jpg

Notwendige Kostendiskussion

Medi.jpg

Im Politblog des Tagesanzeigers hat Daniel Stolz (Nationalrat FDP, BS) unter dem Titel "Gefängnisjahr oder Lebensjahr?" dazu Stellung genommen, welche Kosten die Gesellschaft zur Vermeidung bestimmter Risiken in Kauf nehmen soll. Konkret hat er dabei die Kosten zur "Bändigung" des Jugendstraftäters "Carlos" mit den Kostenlimiten der Krankenkassen bei Medikamenten verglichen. Dabei stellt er fest, dass der Staat für Carlos CHF 348'000 pro Jahr ausgebe, während einer alten Frau Medikamente mit Kosten von CHF 300'000 pro Jahr verweigert würden.

“Wie viel ist ein «Menschenlebensjahr» wert? Mit Polemik kommen wir nicht weiter – doch die Frage nach der Priorisierung der Ausgaben muss meiner Meinung nach gestellt werden dürfen: Gefängnisjahr oder Lebensjahr? Gut, dass der Fall Carlos die Schweiz in Aufruhr versetzt hat. Noch wichtiger: Dadurch kommt eine notwendige Kostendiskussion in unserer Gesellschaft aufs Tapet.”
— Daniel Stolz, TA vom 23. September 2013

Daniel Stolz hat sicher Recht, wenn er nach einer Kostendiskussion im Sinne einer Diskussion über die Verwendung knapper Ressourcen und einer Priorisierung der Handlungsoptionen ruft. Daniel Stolz greift jedoch gerade zu der von ihm abgelehnten "Polemik", indem er zwei so unterschiedliche Fälle vergleicht. Genauso polemisch könnte man wohl vorbringen, dass der Lohn eines Nationalrats die erwähnte alte Frau genau ein halbes Jahr mit lebenswichtigen Medikamenten versorgen könnte... was ist jetzt wichtiger: Die Entschädigung von Daniel Stolz oder das Leben dieser alten Frau? 

Die Kostendiskussion ist wichtig. Es wäre gut, wenn die Kostendiskussion allein schon für den Bereich der Krankenversicherung angegangen würde. Welche Ressourcen wollen wir für die Krankheitsbekämpfung bereitstellen? Wer darf welche Leistungen beanspruchen? Liegt die Kostengrenze tatsächlich bei CHF 100'000 pro gerettetes Lebensjahr, wie das Bundesgericht betreffend Myozyme (im Bild) kürzlich entschieden hat? Impliziert dies, dass für Junge mehr Kosten in Kauf genommen werden können wie für Alte? Ist das der Beginn einer Rationierung oder Zweiklassenmedizin? All dies sind drängende Fragen, mit denen sich die Politik befassen müsste, aber schlicht nicht befasst. Es erstaunt daher, dass ausgerechnet ein Nationalrat nach einer Kostendiskussion ruft. Diese Diskussion wäre Aufgabe des Gremiums, dem er angehört. Was aber nicht erstaunt, ist, dass dieser Nationalrat die Kostendiskussion an einem Einzelfall anknüpft. Ob auf diese Weise eine sachliche Diskussion über Ressourcen im Gesundheitswesen möglich ist, darf bezweifelt werden.

Posted in Innovation, Regulierung, Wettbewerb and tagged with Pharmarecht, Preisregulierung, Heilmittelrecht, Risiko.

September 27, 2013 by Peter Hettich.
  • September 27, 2013
  • Peter Hettich
  • Pharmarecht
  • Preisregulierung
  • Heilmittelrecht
  • Risiko
  • Innovation
  • Regulierung
  • Wettbewerb
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin