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Konflikte zwischen Gewässerschutz und Wasserkraft

Diesen Dienstag fand die Vernissage des von Luc Jansen, Roland Norer und mir herausgegebenen Kommentars zum Gewässerschutzgesetz und Wasserbaugesetz statt. Der Kommentar ist der erste seit Inkrafttreten dieser Gesetze vor 25 Jahren. Der Gewässerschutz wurde über die Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut. Mit der letzten grossen Änderung vom 11. Dezember 2009, die am 1. Januar 2011 in Kraft trat, fanden auch Bestimmungen zur Revitalisierung der Gewässer, zum Geschiebehaushalt und zu kurzfristigen künstlichen Änderungen des Wasserabflusses (Schwall und Sunk) Eingang in das Gesetz. Für die Erhaltung der natürlichen Funktion der Gewässer sind diese neuen Regeln äusserst wichtig, doch beeinträchtigen sie natürlich auch das Ausmass, indem das Wasser etwa für die Produktion von Elektrizität genutzt werden kann. Mit Blick auf die Ziele der Energiestrategie 2050 ergibt sich damit ein Konflikt:

Nach dem Willen des Bundesrates soll die heutige Elektrizitätsproduktion mit Wasserkraft nicht nur erhalten bleiben (blau), sondern noch weiter ausgebaut werden (blau schraffiert). Inwieweit dieser Ausbau bei einer gleichzeitigen Stärkung des Umweltschutzes möglich sein wird, ist fraglich. Im Kern handelt es sich um denselben Zielkonflikt, der auch gerade am Dienstag wieder Gegenstand der Diskussion im Ständerat war: Soll es möglich werden, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie in Landschaftsschutzgebieten zu erstellen, also Abstriche beim Landschaftsschutz zugunsten der Energieproduktion zu machen? In beiden Fällen ist die Antwort des Gesetzgebers keineswegs klar. Es wird sich also erst in Zukunft zeigen, ob die in obiger Grafik schraffiert gekennzeichneten Zubaumengen tatsächlich realisiert werden können, nicht nur im Bereich Wasserkraft, sondern auch im Bereich Geothermie, Wind und Gas. Zusätzlich ergibt sich die Herausforderung, den Verbrauch an Elektrizität tatsächlich zu stabilisieren (schwarze Linie). Die sich ergebende Lücke werden Stromimporte füllen, ohne dass es verbindliche Regelungen für den grenzüberschreitenden Austausch von Elektrizität gäbe (Stromabkommen). Wahrlich ist eine überzeugende Strategie vonnöten, wer diese Herausforderungen meistern will.

St.Gallen, 3. Juni 2016

 

Der zweisprachige Kommentar zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserbaugesetz (Commentaire de la loi sur la protection des eaux et de la loi sur l'aménagement des cours d'eau) ist beim Schulthess Verlag erschienen.

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June 3, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: http://www.flickr.com/photos/fuzzytnth3/ [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Cargobikes: Wer hat, dem wird gegeben

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Cargobikes sind das neue Trendgefährt. Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt sieht in den "Kistenvelos" ein praktisches und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel für die Stadt. Mit ihnen sollen nicht nur Waren, sondern auch die jüngsten Familienmitglieder bequem ans Ziel gebracht werden können. Das Design der Kistenvelos lässt allerdings etwas zu wünschen übrig. Es weicht stark von den Singlespeed-Bikes der urbanen Hipsters ab. Das Positive daran: Das Opfer für die Gesundung des Planeten tritt im Kontrast zum schicken Singlespeed-Bike umso stärker zutage.

Dieses Opfer ist offenbar Grund genug, die Cargobikes mit einem staatlich mitfinanzierten Verleihsystem zu fördern. Doch nicht nur das: Der Kanton Basel-Stadt subventioniert die Kistenvelos mit 30% des Kaufpreises, max. Tausend Franken (Antrag hier herunterladen). Eine kleine Google-Suche zeigt: Die korrespondieren Preise von CHF 3000 und mehr erreichen die Kistenvelos schnell. Warum sollte umweltfreundliches Verhalten auch nicht belohnt werden? Schliesslich sollen in Deutschland auch Elektroautokäufe mit EUR 4000 subventioniert werden. Der Zustupf dürfte beim (teuren) Tesla-Kauf zumindest spürbar sein.

Leicht kommt aber der Verdacht auf, dass hier die Spielereien einer gehobenen Mittelklasse subventioniert werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird kaum zu erfahren sein, denn die Bedürftigkeit der Antragsteller wird in Basel gar nicht erst geprüft. Damit bleibt auch unklar, ob die so gewonnenen Tausend Franken in ein zweites (Singlespeed-)Bike oder allenfalls gar in Yogaferien in einem Eco-Retreat in Goa investiert werden; letzteres würde allfällige CO2-Einsparungen wohl sofort zunichte machen. Allgemein ausgedrückt: Welche Umverteilungswirkungen und Rebound-Effekte der Subventionsreigen der derzeitigen Energiepolitik zur Folge haben wird, harrt nach wie vor der Abklärung.

St.Gallen, 29. April 2016

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April 29, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Politische Handlungsempfehlungen zur Wasserkraft (CREST White Paper)

Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Die wirtschaftliche Lage der Wasserkraft ist derzeit miserabel. Tiefe, durch die Marktlage in Deutschland gedrückte Energiegrosshandelspreise machen das Herz unserer Energiewirtschaft auf absehbare Zeit unrentabel. Gewisse Kreise schreiben die grossen Werke in den Alpen schon leichtfertig als Relikte der Vergangenheit ab (siehe früherer Beitrag hier). Die Angst vor dem Verlust der Wasserkraft hat auch das Parlament auf den Plan gerufen: Es will nun die Wasserkraft mit einem "Wasserrappen" subventionieren. Das scheint ja nur logisch: Die Kernkraft wird subventioniert, weil sie ihre Haftungsrisiken nicht voll trägt; die fossilen Energieträger werden subventioniert, weil der CO2-Preis zu tief ist; die neuen Erneuerbaren werden subventioniert, weil sie sonst nicht konkurrenzfähig sind. Wieso also jetzt nicht auch noch die Wasserkraft subventionieren?

Naheliegender wäre der vollständige Abbau aller wettbewerbsverzerrenden Subventionen im Energiemarkt. Das erscheint jedoch schwierig, weil die entsprechenden Anspruchshaltungen schon viel zu verfestigt sind. Auch könnte das Parlament den maximalen Wasserzins senken, um die Wasserkraft von dieser grossen Abgabelast zu befreien. Dies würde jedoch verfestigte Erwartungen der Kantone enttäuschen. Da erscheint es doch einfacher, die Haushalte mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten. Ein "Wasserrappen" lässt sich politisch wohl sehr gut verkaufen. Ein Lehrstück der politischen Ökonomie.

St.Gallen, 18. März 2016

 

Vor einigen Tagen hat das Energieforschungszentrum CREST gemeinsame, interdisziplinäre Politikempfehlungen verfasst, welches die Lage der Wasserkraft auf Basis bestehender Forschungen analysiert und alternative Handlungsspielräume skizziert (die sich auch von obiger persönlicher Auffassung unterscheiden).

Posted in Energie, Infrastrukturrecht and tagged with Erneuerbare Energien, Energierecht, Energiebinnenmarkt.

March 18, 2016 by Peter Hettich.
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