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Brief der ewz vom 25. August 2014 (eigenes Bild)

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Energieprodukte: Stupsen auf der schiefen Ebene

Brief der ewz vom 25. August 2014 (eigenes Bild)

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Kritiker des sogenannt "sanften Paternalismus" (Nudging) äussern meist die Befürchtung, dass die sachte Steuerung durch Stupser, Anreize und Informationen schnell einmal durch harte Gebote und Verbote (klassischen, harten Paternalismus) ersetzt würde. Mit den "Nudges" begebe man sich auf eine schiefe Ebene ("slippery slope"), die unweigerlich zur Elimination jeglicher persönlicher Entscheidungsautonomie führen müsse. Die Befürworter dieser staatlichen Steuerung kontern dann oft, dass es für die Existenz einer solchen "schiefen Ebene" keinerlei Hinweise gäbe; mit den nudges werde eine optimale Regelung erreicht, deren Verschärfung keineswegs unvermeidlich erscheint.

Mit Brief vom 25. August hat sich die ewz nun entschlossen, in dieser Hinsicht ein schlechtes Beispiel zu liefern. Die Stadtzürcher haben ab 1. Januar 2015 nur noch die Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Unter dem Gesichtspunkt der slippery slope ist die Entwicklung dahin spannend. Begonnen hat sie 2006 mit einer Kampagne, die die einzelnen Stromprodukte (mixpower, naturpower, solartop) farblich kennzeichnete und die mit der Signalfarbe Rot die politische (=soziale?) Präferenz herausstrich:

Ich persönlich habe mich für das Produkt ewz.mixpower entschieden. Grund dafür war nicht eine Ideologie oder das Geld, sondern weil ich das Vorgehen der ewz bei der Vermarktung fragwürdig fand. Wer sich nicht aktiv wehrte, erhielt automatisch das Produkt ewz.naturpower, obwohl dieses teurer war. Besonders konsumentenfreundlich ist dies nicht. In den letzten Jahren musste ich mehrmals aktiv tätig werden (zuletzt bei einem Umzug), um meine Wahl für "verwerflichen Strom" zu bestätigen. Ich habe diese Produktwahl auch dann beibehalten, als die ewz auf den Namen "atommixpower" umgestellt hat und mir quasi per Wink mit dem Zaunpfahl klar gemacht hat, dass ich mich asozial verhalte. Zu diesem Zeitpunkt war ich wohl Teil einer Minderheit.

Quelle: Screenshot ewz.ch

Quelle: Screenshot ewz.ch

Mit der Produkteumstellung per 1. Januar 2015 wird die ewz mir nur noch Ökostrom anbieten. Dies, obwohl sie effektiv weiterhin Strom aus Atomkraftwerken bezieht und diesen lediglich mit Zertifikaten "vergrünt". Der Atomstrom findet nach wie vor Verwendung; nur buchhalterisch fliesst er nicht aus meiner Steckdose. Wie von den Nudge-Kritikern befürchtet, werden die störrisch bleibenden Konsumenten nicht mehr nur gestupst, sondern aktiv gelenkt. Alles zu ihrem Besten.

St.Gallen, 5. September 2014

Posted in Energie, Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Erneuerbare Energien, Energierecht, Konsumentenleitbild.

September 5, 2014 by Peter Hettich.
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Quelle: Eigenes Bild

Energieabgabe oder Energiesteuer?

Quelle: Eigenes Bild

Am Dienstag war in der BaZ die Enthüllung zu lesen, dass es sich bei der geplanten Energieabgabe des neuen Baselbieter Energiegesetzes um eine "Steuer" und nicht bloss um eine "Abgabe" handle. Das Wort "Abgabe" sei nur verwendet worden, weil neue Steuern im Kanton Basel-Land automatisch eine Verfassungsänderung - und damit eine Volksabstimmung - zur Folge haben (§ 131 Abs. 2 Kantonsverfassung). Gemäss einer auf der Webseite durchgeführten Abstimmung fühlen sich nun 88.6% der Leser "hintergangen".

Der Beitrag in der BaZ bringt einiges durcheinander, da jede "Steuer" immer auch eine "Abgabe" ist. Die Regierung hat also den Oberbegriff verwendet: Abgaben können entweder die Form einer Steuer oder einer Kausalabgabe annehmen. Die Unterscheidung wäre eigentlich einfach und scheint nur dann sehr kompliziert zu werden, wenn Juristen Gutachten zur Zulässigkeit neuer Abgaben verfassen (Hinweise unten). An sich gilt: Bekommt der betroffene Bürger vom Staat eine konkrete Gegenleistung für sein Geld (z.B. Eintritt in die Badi, Anschluss an die Kanalisation), liegt eine Kausalabgabe vor. Wenn nicht, so ist die Abgabe eine Steuer (z.B. Strassenfinanzierung, Schulwesen).

Die Politik neigt nun leider dazu, Abgaben mit fantasievollen neuen Namen zu versehen, weil die Einführung neuer "Steuern" vielerorts an hohe Hürden geknüpft wäre (Verfassungsänderung, Volksabstimmung; Peter Karlen spricht deshalb vom "Erfinden neuer Abgaben"). Wir sprechen in unserem Lehrbuch von Sondersteuern in immer wieder neuem Gewand.

Das Erfinden neuer Abgaben zeigt sich auch bei den Energieabgaben im Bund. So wird der Ausbau von erneuerbaren Energieproduktionsanlagen heute mit einem "Zuschlag" auf den Elektrizitätznetzkosten finanziert. Dieser sei "als Ausgleichsabgabe mit besonderem Verwendungszweck ausgestaltet, mit der Sonderlasten und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile ausgeglichen werden sollen, die einzelne Wettbewerbsteilnehmer (vorliegend Netzbetreiber) auf sich nehmen, um gesetzlich umschriebene Ziele oder gesetzliche Pflichten zu erfüllen (hier insbesondere die Pflicht zur Abnahme von Elektrizität aus erneuerbaren Energien)" (Botschaft, S. 7741). Einfacher wäre es gewesen, die Abgabe als das zu bezeichnen, was sie ist, nämlich als eine Steuer. Dann wäre man jedoch nicht darum herum gekommen, dafür die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen.

St.Gallen, 29. August 2014

 

Weiterführende Hinweise: Gutachten zur Finanzautonomie der Kantone von Georg Müller und Stefan Vogel, Gutachten betreffend Rechtsfragen zu Massnahmen der kantonalen Energiepolitik von Stefan Rechsteiner und mir, Artikel von Simone Walther und mir zur Qualifikation des Netzzuschlags im Bund als Steuer, Gutachten von Peter Locher und Georg Müller zur Zulässigkeit einer neuen Rundfunkabgabe (und meine gegenteilige Einschätzung im Blog), Rechtsgutachten von Helen Keller und Matthias Hauser zur Zulässigkeit einer Klimalenkungsabgabe

Source: https://www.flickr.com/photos/126081121@N08/14689962507/in/set-72157646324373392/

Posted in Energie, Finanzverfassung and tagged with Einspeisevergütung, Energierecht, Erneuerbare Energien.

August 29, 2014 by Peter Hettich.
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Regulierungsradar

In verschiedenen Märkten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von einer derart grossen Komplexität und Dynamik geprägt, dass vor allem kleinere und mittlere Marktteilnehmer überfordert werden. Die Anpassung an sich ständig ändernde Rahmenbedingungen und die vorausschauende Berücksichtigung zukünftiger Rechtsentwicklungen in das unternehmerische Handeln von heute bindet gerade bei diesen kleineren Marktteilnehmern überproportional Ressourcen.

Eines unserer ersten Projekte im Rahmen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Energieforschung und des HSG-Centers for Energy Innovation, Governance and Investment ist die Erstellung eines monatlichen Regulierungsradars, der zukünftige Rechtsentwicklungen erfasst und dynamisch verfolgt. Mit unseren Partnern aus der Praxis - insbesondere der Stadt St.Gallen - werden wir versuchen, die Entwicklungen in ihren Auswirkungen auf Energieunternehmen abzuschätzen und allenfalls weitere Handlungsstrategien zu entwickeln. Das Projekt soll vor allem Energieversorger auf kommunaler und regionaler Ebene in die Lage versetzen, sich auch proaktiv in Regulierungsprozesse einzubringen und ihren unternehmerischen Handlungsspielraum zu schützen.

Das Projekt soll in der zweiten Jahreshälfte 2014 umgesetzt werden und wurde gestern zum Auftakt des 5. St.Galler Forums für das Management Erneuerbarer Energien vorgestellt. Bei Interesse an diesem Projekt stehe ich gerne als Kontaktperson zur Verfügung.

Posted in Regulierung, Rechtssicherheit, Wirtschaftsverfassung, Energie and tagged with Energierecht, Erneuerbare Energien, Innovation.

May 23, 2014 by Peter Hettich.
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